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Liebe Frau Bader , können Sie mir sagen , wie es sich verhält wenn die Elternzeit zu ende ist . Mein Sohn ist behindert und ich weiß nicht ,ob der Kindergarten Ihn im Febuar 2011 dann nimmt . Angeblich immer erst zum September . Ist das so richtig ? Muß nicht für jedes Kind zum 3. Geburtstag ein Platz zur Verfügung stehen ? Und noch etwas . Ich war im Einzelhandel tätig . Die Filiale in der ich war ist mittlerweile geschlossen . Allerdings ist im Nachbarort noch die Filiale in der ich bis zum 5.Monat war . Muß mich der AG trotzdem wieder einstellen ? Und wenn ja , kann ich teilzeit "wünschen " ? ( ich habe durch eine schwere Krankheit im letzen Jahr auch SBA ) Muß ich das mitteilen ? Vielen Dank für Ihre Mühe. Lg Dani
Hallo, 1. Ein Anspruch besteht nach meiner Kenntnis - aber evtl. (je nach Behinderung) nicht in einem Regelkindergarten. 2. Der AG muss Sie grds. einstellen (je nach Arbeitsvertrag), zumal Sie in der anderen Filiale schon gearbeitet haben. 3. Ein Anspruch auf TZ nach der EZ besteht, wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat u keine wesentlichen betriebl. Gründe entgegenstehen Liebe Grüsse, NB
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