Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

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Hallo Frau Bader, wir bekommen im Februar das 2. Kind und mein Mann möchte im März und noch einen weiteren Monat (steht noch nicht genau fest) Elternzeit nehmen. Jetzt hat man ihm gesagt, wenn er vom 01.03. bis 31.03. Elternzeit nehmen will, muss er noch 4 Tage Urlaub hergeben, oder nur 4Wochen bzw. 28 Tage Elternzeit nehmen. Ist das so richtig/rechtens? Weiß nicht, ob's relevant ist: Mein Mann arbeitet als Verwaltungsbeamter In einem bayrischen Landratsamt. Schon mal DANKE im voraus! MfG anne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Beamte gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Liebe Grüsse, NB


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