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Liebe Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich der Elternzeit: 1. Wie lange muss man bei einem Arbeitsgeber beschäftigt sein, um eine Elternzeit in Anspruch nehmen zu können? 2. Was passiert, wenn meine Arbeitsvertrag während der Mutterschütz oder Elternzeit abläuft? 3. hat man ein Recht auf Elternzeit, wenn man zwischen den ersten 3 Jahren nach Geburt eines Kindes eine Beschäftigung annimmt? Z.B. ein Kind ist ein Jahr alt. Ein Elternteil nimmt eine Beschäftigung an und möchte zwischen 2-3 Lebensjahr in die Elternzeit gehen. 4. Wann ist eine Elternzeit nicht mit Auszahlung des Elterngeldes gebunden? 5. Wer bezahlt das Elterngeld? Zahlt auch Arbeitsnehmer ein Anteil davon? 6. Falls die Krankenkassen das Elterngeld zahlen, hat man auch als Familienversicherte ein Recht auf Elterngeld? 7. Wird die Stelle frei und kann sie durch Arbeitsgeber für die Elternzeit an einem neuen Arbeitsnehmer weiter gegeben werden, wenn man in die Elternzeit geht? Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Hilfe
Hallo, 1. Man muss einen gültigen Arbeitsvertrag haben, also mind 1 Tag 2. Dann endet der Mutterschutz/ die EZ 3. Ja 4. Wenn die Voraussetzungen für das EG nicht erfüllt sind 5. Der Staat 6. s.o. 7. Ja Liebe Grüsse, NB
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