Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

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Hallo, Meine Tochter ist nun 1 Jahr alt und seit Oktober arbeite ich und mein Mann Teilzeit ( ich 18 h, mein Mann 32 h). Leider klappt dies nicht sehr gut. Deshalb möchte ich wieder aufhören zu arbeiten und mein Mann wieder vollzeit arbeiten. Was gibt es hierbei rein rechtlich mit den Arbeitgebern zu bedenken? Kann ich einfach wieder in die volle Elternzeit? Wenn möglich, möchte ich gerne versuchen von zu Hause auf selbstständiger Basis zu arbeiten. Was muss ich hierbei beachten? Wie sieht es z. B. mit dem Krankenkassenbeitrag aus? Vielen Dank! Judith Schulz


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Judith, eine Veränderung der beantragt Elternzeit ist, außer in Härtefällen, nur mit Zustimmung des AG möglich. Wenn Sie zu Hause arbeiten, kommt es auf die Dauer an. Mehr als 30 Std/ Wo. bedeutet eine Beendigung der Elternzeit. Für die Teilbeschäftigung muß man sich kk-versichern, wenn es einen bestimmten Umfang überschreitet. Bitte klären Sie dies mit Ihrer KK. Gruß, NB


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