Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Fr. Bader Wenn man 2 Jahre Elternzeit beantragt hat hat man doch die Möglichkeit in einem großen Betrieb (mehr als 15 Ang)während der Elternzeit teilzeit zu arbeiten?? Oder hätte ich das gleich zu Beginn festlegen müssen? Habe lediglich angekreuzt, beabsichtige teilzeit zu arbeiten während Elternzeit, kein genaues datum angegeben. Kann man 3 Monate vorher sagen, ich will ab dem soundsovielten teilzeit arbeite? Hat man einen Anspruch drauf? Habe von Kollegen gehört, ich dürfe jetzt 2 Jahre nicht arbeiten... 2. Kann ich am ende der 2 Jahre die Elternzeit noch um 1 Jahr verlängern? Vielen Dank für Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Mela, 2. nein, eine Anspruch auf Verlängerung besteht nicht, es ist das Einverständis des AG erforderlich 1. Der Anspruch besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB


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