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Sehr geehrte Frau Bader, Mein Lebensgefährte war bis 1999 Selbständig. Dann machte sein Hauptauftraggeber pleite und er bekam keine Aufträge mehr. Da ich zu diesem Zeitpunkt bereits schwanger war und er auch keinen anspruch auf ALG hatte, beschlossen wir, dass er als Hausmann daheim bleibt und sich nach der Entbindung um unser Kind kümmert, wärend ich nach dem Mutterschutz weitergearbeitet habe. Unser Sohn ist nun 15 Monate alt und in 3 Wochen erwarten wir unser 2.Baby. Ich würde nun diesmal gern 3/4 Jahr elternzeit nehmen, so dass wir in dieser Zeit beide daheim sind, was ja nach neuem Gesetz zur Elternzeit erlaubt ist. Allerdings erfuhren wir neulich, dass es arge Probleme geben könnte, wenn wir dadurch vorübergehend auf sozialhilfe angewiesen wären. Uns wurde erklärt, dass das sozialamt darauf bestehen würde, dass einer von uns weiterarbeitet. Ist es richtig, dass dieses Gesetz nur für Leute gilt, die es sich "leisten" können. Was können wir tun? LG Tanja u. Carsten mit Philip und Amira/Louis
Liebe Tanja und Carsten, im EU verdient man kein Gehalt, sondern erhält nur EG. Dafür arbeitet man ja auch nicht. Der Staat ist nicht bereit, für alle Eltern, die beide für ihre Kinder zuhause bleiben, Unterhalt zu leisten. Vielleicht würde das auch zu weit führen. Das Gesetz sieht in erster Linie für beide Ehegatten Arbeitszeitverkürzungen vor (z.B. jeder nur eine halbe Stelle), nicht aber, dass beide aufhören zu arbeiten. Außer bei denen, die es sich leisten können, Gruß, NB
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