Mitglied inaktiv
Liebe Frau bader, Mein Lebensgefährte und zukünftiger Ehemann ist seit der Geburt unseres ersten Sohnes im August 2000 Hausmann (vorher selbständig) und bezieht Erziehungsgeld. Nach dem alten Gesetz stand mir kein Erziehungsurlaub zu, da mein Partner ja weder in einem Arbeitsverhältnis stand noch Arbeitssuchend gemeldet war. Im November wird nun unser 2. Sohn zur Welt kommen und ich würde diesmal gern 3/4 jahr Elternzeit nehmen. Leider konnte ich der Broschüre über Elternzeit und Erziehungsgeld nicht entnehmen, ob ich nun nach dem neuen Gesetz Anspruch auf Elternzeit habe oder nicht. Die Einschränkungen, dass man nur Anspruch hat, wenn der Partner in einem Arbeitsverhältnis steht bzw. arbeitssuchend gemeldet ist, ist dort jedenfalls nicht mehr aufgeführt. Meine Frage: darf ich nun Elternzeit nehmen oder nicht? Vielen Dank für Ihre Antwort LG Alex
Liebe Alex, das Problem ist doch, ob Sie, obwohl es einen Hausmann gibt, der das/ die Kind(er) betreut, Elternzeit nehmen dürfen, oder? Die Antwort lautet ja. Sie verdienen in dieser Zeit aber nichts und haben auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld o.ä. Gruß, NB
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