Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

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Liebe Frau Bader, ich habe vor 6 Monate Elternzeit zu nehmen und dabei in Teilzeit weiter zu arbeiten. Kann ich vor Ablauf der 6 Monate die Elternzeit nochmal verlängern oder ist der anfängliche Entschluß nicht mehr rückgängig zu machen? LG Tanja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Tanja, bei Beantragung des EU muss man sich verbindlich festlegen. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Gruß, NB


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