Mitglied inaktiv
Hallo, ich brauche mal eure Hilfe. Meine Elternzeit ist im Januar 2014 zu Ende.Da ich keinen Arbeitgeber mehr habe (der hat während der Schwangerschaft meinen Vertrag nicht verlängert und ich mußte mich da arbeitslos melden) muß ich mich danach ja arbeitslos melden. Die nehmen mich aber nur auf wenn ich einen Kita Platz habe, den Kita Platz bekomme ich aber nur wenn ich Arbeit habe.Nun weiß ich echt nicht weiter.Jeder schiebt mich ab.Wer kann mir da weiterhelfen.Bin über jeden Hinweis dankbar.
Hallo, sie haben einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Das ist der Ansatzpunkt. Sie brauchen die Kindergartenplatz, denn ansonsten stehen sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und kriegen auch keine Leistungen aus Arbeitslosengeld I. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Das ist falsch! Du hast seit dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten 1ten Lebnesjahr, sei es KiTa/KiGa, Krippe oder Tagesmutter. Mindestens für halbe Tage. Bei unserden 25 Std übernommen, in dem Falle das ein Elternteil nicht berufstätig ist. Arbeiten beide mehr, dann 45 Std-Betreuung. Wichtig für Arge, laß Dir bestätigen das du im Falle eines Fulltimejobes auch eine volle Betreuung hast, sonst zahlen sie nur anteilig für Teilzeit Arbeitslosengeld.
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