Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet am 20.06.03. Wir sind 2 Vollzeit und 4 Euro 400,00 Basis Kräfte. Mein Chef will jedoch meiner Vertretung nicht kündigen, da er sie jetzt schon drei Jahre hat. D.h. für mich ist also kein Platz mehr. Weder ganztags, halbtags noch Euro 400,00 Basis. Welche Rechte habe ich bzw. was soll ich nun machen. Aufhebungsvertrag usw. ? Steht mir ein Anspruch auf Abfindung zu ? Wie ist das wenn es so wenig Arbeitnehmer sind. Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße Mausipausi
Hallo, der AG kann Ihnen am ersten Arbeitstag kündigen, Sie unterliegen nicht dem KSchG. Das bedeutet, dass Sie bei einer Klage wenig Aussicht auf Erfolg hätten. Der AG wird Ihnen somit auch keine Abfindung zahlen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Zuerst mal haben Sie sich sicher Vertippt es endet am 02.03.06 richtig? Ihr Chef muss für Sie eine beschäftigung haben,Sie können mit Ihm vors Gericht gehen und die Stelle einklagen!Das steht Ihnen zu! Sollten Sie gehen wollen oder kein Verfahren anstreben steht Ihnen auf jedenfall eine Abfindung zu das hat nichts mit der Anzahl der Arbeiter oder der größe des Unternehmens zu tun.
Mitglied inaktiv
Sorry, hatte mich tatsächlich vertrippt. Die Elternzeit endet am 20.06.06
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