Alias83
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell in meiner 1Jährigen Elternzeit und bin nun wieder schwanger. Mein Erneuter Mutterschutz würde Anfang/ Mitte Mai beginnen, so dass meine reguläre Arbeitszeit nur ca. 6 Wochen betragen würde. Nun mache ich mich viele Gednken angesichts der Tatsache, dass ich für nur 5-6 Wochen wieder zurück zu meinem alten Job muss. Da ich Angestellte im strategischen Einkauf mit unbefristetem Vertrag bin und meine erste Schwangerschaft bereits in meiner Probezeit begann(Probezeit war abgeschlossen im Dez. 2015, Beginn Des Mutterschutzes Mitte Januar) habe ich grosse Sorgen wie mein Arbeitgeber reagieren könnte bzw. Welche Vorschläge er macht und wie ich mich am Besten verhalte. Aus seiner Sicht wird es kaum Sinn machen mich für 6 Wochen wieder voll einzusetzen. Eine Verlängerung der aktuellenElternzeit und einem damit verbundenen kompletten Lohnverzicht kommt aufgrund von finanziellen Gründen eigentlich nicht in Frage. Dennoch will ich mich Kompromiss- bereit zeigen ohne zuviele Finanzielle Einbußen zu haben Könnte er mich in unbezahlten Urlaub schicken und ich würde dennoch dann das vollen MuSchu Geld erhalten. Welche Anderen Möglichkeiten gibt es? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, Er muss Ihnen geeignete Arbeit anbieten. Unbezahlter Urlaub kindern MG u Eg. Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Sind es wirklich die Sorgen um die Tätigkeit und die Angst vor dem Chef? Oder ist es die fehlende Betreuung fürs Kind zu Hause? Überlaß doch dem Chef die Frage/Sorge, wie er dich für 5-6 Wochen einsetzen möchte. Sicher wirst du keine großartigen Karrieresprünge machen und kannst keine besonders anspruchsvolle Aufgabe erwarten, aber angesichts dessen, dass du in der Probezeit sehr schnell schwanger wurdest, macht es jetzt keinen Sinn dass du dich wieder wegdrückst. Du willst Geld (Elterngeld, Mutterschaftsgeld ....), und du hast eine unbefristete Stelle, also stelle deine Arbeitskraft bestmöglich zur Verfügung. Mach das beste aus den 5-6 Wochen und hinterlasse einen guten Eindruck, wenigstens auf der persönlichen Ebene, wenn schon nicht auf der fachlichen.
Mitglied inaktiv
Die einfachste Möglichkeit der beruflichen Tätigkeit zu entgehen, wäre mit einer mindestens 7wöchigen Frist vorher die Elternzeit um die entsprechenden Wochen zu verlängern, wenn der Arbeitgber zustimmt. Die Elternzeit muss 1 Tag vor Beginn Mutterschutzfrist enden. Elterngeld gibt es im zweiten Jahr nicht.
Mitglied inaktiv
Verlängern bis Mutterschutz die EZ. Dann gibt es mutterschaftsgeld wie bei Kind 1 und auch fast das gleiche elterngeld. Bei unbezahlten Freistellung vom Arbeitgeber aus kann das Nachteile für dich haben.
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