Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit wegen Mutterschutz beenden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit wegen Mutterschutz beenden

DieAlex26

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Hallo, Ich glaube diese Frage fällt hier öfters, aber ich finde keine passende Antwort. Mein Sohn ist am 30.04.14 geboren und ich habe Elternzeit bis zum 29.04.17 (also volle 3 jahre)beantragt und auch genehmigt bekommen. Jetzt bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 04.10.16 da vor. Entbindungstermin der 15.11.16 ist. Jetzt habe ich schon öfters gelesen das man seine Elternzeit vor dem beginn des neuen Mutterschutzes beenden sollte um das Mutterschaftsgeld (vom Arbeitgeber und Krankenkasse) zu bekommen. Ich habe vor zwei wochen meinem Arbeitgeber einen Brief geschrieben das ich meine Elternzeit um 03.10.14 vorzeitig beende um ab dem 04.10.14 erneut in mutterschuz zu gehen. Das solle er mir bitte schriftlich bestätigen. Heute war post von meinem Arbeitgeber dabei wo sie mir nur den erneuten Mutterschutz bestätigen!?!?!? Davon das ich meine elternzeit vorzeitig beenden möchte steht nichts. Muss ich jetzt erneut einen brief schreiben wo ich bestätigt haben möchte das ich meine elternzeit beendet haben möchte? Oder reicht das schreiben jetzt so aus? Ich hatte schon mal mit dem Personalbüro meines Arbeitgebers telefoniert weil ich wissen wollte wie das mit der Elternzeit und der erneuten Elternzeit jetzt ist. Sie meinte nur ich muss nichts machen, ich soll einfach zum ende der elternzeit vom großen die neue elternzeit beantragen?!? Jetzt weiß ich nicht ob sie das echt nicht weiß oder ob sie mich da irgendwie verar.... wollte, was ich mir sehr gut vorstellen kann?! Vielleicht könnt ihr mir ja irgendwie weiterhelfen Gruß Alexandra


Sternenschnuppe

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Du hast hoffentlich in den Brief 2016 geschrieben und nicht wie hier 2014 Ansonsten ja, die haben keine Ahnung und so wird das auch nix. Kannst Du hingehen um das schriftliche hin und her zu umgehen. Du beendest Deine Elternzeit zum 03.10. , dadurch lebt der Vollzeitvertrag auf, Du bekommst vollen Mutterschutzlohn. Die verbliebenen Monate von Kind 1 lässt Du dann übertragen auf die Zeit bis zu dessen 8. Geburtstag. Und nimmst nach der Geburt Elternzeit für Kind 2. Wegen dem Elterngeld weißt Du Bescheid ? Das wird der Mindestsatz von 300€ plus 75€ Geschwisterbonus bis das erste Kind 3 ist.


DieAlex26

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Danke für die Antwort. Hab grad nochmal nachgeschaut, ich habe 2016 in den brief geschrieben. 😁 Will da ungern hingehen, ich werde morgen einfach nochmal ein brief schreiben und damit nochmal die elternzeit beenden. Wenn das dann nicht klappt dann muss ich wohl doch persönlich hin. Das mit dem Elterngeld und dem Geschwisterbonus weiß ich, da hab ich mich schon schlau gemacht. Ich dachte aber das der rest von der elternzeit vom großen dann verfällt wenn ich diese vorzeitige beende. Muss ich dann, wenn ich die elternzeit neu beantrage, schon sagen wann ich den rest der elternzeit nehme?


Sternenschnuppe

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Das mit dem Übertragen ist separat. Dann kannst Du diese Monate einfach 13 Wochen vorher anmelden wenn sie übertragen werden. Das andere mach dann noch einmal per Einwurfeinschreiben plus Mail ( nachweisbar die Mail ) Und bitte um schriftliche Bestätigung mit Frist.


DieAlex26

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Ja das ich werd ich jetzt gleich noch machen und morgen zur Post. Super, vielen Dank nochmal Schönen abend noch


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