Klene82
Guten Tag Frau Bader, ich bin noch bis 03.10. in Elternzeit und arbeite TZ bei meinem Arbeitgeber. Am 09.10. erwarten wir unser zweites Kind. Lt. dem Gesetz darf ich ja die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden und bekomme somit mein volles Gehalt (Also halt 13 Euro von der Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss). Ich wollte dies meinem Arbeitgeber noch mitteilen. Jetzt habe ich heute die Unterlagen von meinem Arbeitgeber bekommen und hier steht folgendes: Von uns erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 Euro und dem um den gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt, sofern Sie sich nicht aufgrund eines vorher geborenen Kindes im Erziehungsurlaub befinden. Basis für die Berechnung des Zuschusses ist der letzte vor der Mutterschutzfrist abgerechnete Monat. Mein Mutterschutz beginnt Ende August. Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie als Basis für die Berechnung das Juli Entgelt nehmen... was aber dann nicht richtig wäre... Oder wie verstehen Sie das? Vielen Dank!
Hallo, er zitiert das gesetz. Sie beenden die erste EZ und bekommen den vollen Lohn. Alles gut Liebe Gruesse NB
SumSum076
Ich würd da bei AG nochmal nachfragen, damit er die Chance erhält, sich auf den aktuellen Stand der Gesetze zu bringen. Natürlich bekommst du den Zuschuss vom AG, auch wenn du vorher in Elternzeit warst. Und Elternzeit heißt nun Elternzeit und seit vielen Jahren nicht mehr Erziehungsurlaub. Zur Berechnung gibt es zwei Wege: Entweder dein AG kann dein Gehalt fiktiv berechnen, dann rechnet er dir aus, was du aktuell August, September, Oktober, usw verdienen würdest. Oder er hält sich an die alten Abrechnungen von vor deinem ersten Mutterschutz (wobei er gehaltssteigernde und gehaltsmindernde Umstände berücksichtigen muss, zB Steuerklasse). Gruß Sabine
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