Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit von Vater trotz Krippe

Frage: Elternzeit von Vater trotz Krippe

dese77

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Hallo, ich habe 2 kleine Kinder. Eine 5, sie geht in den Kindergarten und grad 2 geworden welche in die krippe geht. Meine Frau hat 12 Monate bezahlte Elternzeit in Anspruch genommen und wir waren uns einig das ich meine 2 Monate später nehme. Nun würde sich das im September super ausgehen, mein Arbeitgeber wäre einverstanden und familiär würde es auch gerade passen. Allerdings wurde uns jetzt gesagt das wir keinen Anspruch auf bezahlte Elternzeit mehr haben da die kleine ja in der Krippe betreut wird. Nun stellt sich uns die Frage ob dem wirklich so ist und ob es Möglichkeiten gibt doch die Zeit zu nehmen. vom Kindergarten bzw. von der Krippe abmelden ist leider keine option mehr....... wir würden uns sehr über eine Antwort freuen viele grüße erstmal.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, EG kann man nur in den ersten 14 Mo. nehmen und die sind rum. EZ geht trotzdem. Liebe Grüße NB


Lina_100

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Hallo, Elterngeld gibt es nur in den ersten 14 Lebensmonaten. Mit der Fremdbetreuung hat das nichts zu rund. LG


Sternenschnuppe

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Elterngeld gibt es nur bis zum 14.Lebensmonat. Da seid ihr zu spät. Wenn es finanziell aber geht, dann kannst Du so in Elternzeit gehen in der Zeit. Bis zu 30 Stunden die Woche ist auch arbeiten möglich. So hättest Du Einkommen und dennoch mehr Zeit für die Familie.


Mitglied inaktiv

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§ 15 (1) S.2 BEEG "Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit ..... wenn sie dieses Kind selber betreuen und erziehen" Es hat natürlich sehr viel damit zu tun, dass man diese Zeit zur Betreuung und Erziehung des Kindes einsetzt, und bei der Krippenbetreuung erlischt der Anspruch. Genau das ist ja der Hauptzweck des Gesetzes und bei einer Krippe ist dieser Hauptzweck verfehlt.


Sternenschnuppe

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Das bedeutet solange es bei einem selbst lebt und nichts anderes. Selbstverständlich wird es weiter betreut und erzogen, auch wenn es 5 Stunden am Tag in der Krippe ist. Oder nimmt sich jeder 3-4 Wochen Urlaub wenn das Kind eingewöhnt wird in der Einrichtung ? Laut Deinee Aussage erlischt dann ja die Elternzeit.


Mitglied inaktiv

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Es macht überhaupt keinen Sinn für ein Elternteil, Elternzeit (ohne Teilzeitbeschäftigung) zu nehmen und dann das Kind in eine Ganztagesbetreuung zu geben. Damit der gesetzliche Anspruch der Elternzeit auch nicht mehr gegeben. Die TE hat keine Angaben gemacht, in welchem zeitlichen Umfang das Kind in die Krippe gehen soll. Der Gesetzgeber versteht unter "selber betreuen und erziehen", dass der Betreuende einen ERHEBLICHEN(!) Teil der Zeit und der pädagogischen Einflußnahme übernimmt. Das heißt nicht, dass grundsätzlich nicht auch Dritte mit einbezogen werden können. Auf jeden Fall ist mit "selber betreuen und erziehen" NICHT gemeint, dass man das Kind am Feierabend für 2-3 Stunden sieht und es ins Bett bringt, oder ggf. auch nur an Wochenenden. Ein Problem kann es mit dem Arbeitgeber des Kindsvaters geben, der den Arbeitnehmer für diesen bestimmten Zweck freistellen soll, wenn der Zweck entfällt. Eine Teilzeitbeschäftigung, während das Kind tatsächlich in der Krippe ist, wäre eine faire Lösung. Und es ist keinesfalls ausreichend, nur mit dem Kind in einem Haushalt zu leben, um Elternzeit Anspruch zu haben. Entsprechende Gerichtsurteile haben das klargestellt.


Lina_100

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Bitte um Quellenangaben, das sollte ja kein Problem sein. Danke!


Sternenschnuppe

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Hey Zitiert sie doch ohne sie zu verstehen ;-) Diskussionen mit ihr bringen nie was, daher lese ich weitere Antworten von ihr nicht und auch keine PN's :-) Schönes WE noch


Sternenschnuppe

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http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elternzeit-KiTa_146691.htm


Mitglied inaktiv

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Kein Problem. Quelle: Nomos Kommentar zum BEEG, S. 488, 4. Auflage 2015. Der Nomos Kommentar bezieht sich auf die Richtlinien des BMFSFJ und zitiert auch andere Kommentatoren, die das auch so verstehen. Ich bitte dann auch die Behauptung, es reiche aus, mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt zu leben, mit genauen Quellen zu belegen. Wenn das zuträfe, stände das genauso auch in § 15 BEEG. Steht aber nicht "wohnen", sondern "betreuen und erziehen". Das ist schon ein erheblicher Unterschied.


Tini_79

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Habe ich nicht schon oft gelesen, dass Mütter das dritte Jahr Elternzeit zur Einschulung des Kindes nehmen, um dann besser helfen zu können usw., oder verwechsle ich da etwas? Und so oder so, ich denke zwischen "selbst/ zu Hause" betreuen und "nach Feierabend 2-3h sehen" gibt es glücklicherweise noch mehr Möglichkeiten. Wie man allerdings die Regelung zum ElternGELD so falsch lesen kann oder sich vorab so wenig informiert wie der Fragesteller, das will mir nicht in den Kopf...


Lina_100

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Ich meinte die Urteile...


Mitglied inaktiv

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Woher nimmst du denn dein Wissen? Aus dem Gesetzestext direkt, oder hast du Fachliteratur zusätzlich? Oder weder noch?


Mitglied inaktiv

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Die TE hat von Elternzeit für den Kindsvater gesprochen, bei gleichzeitiger Krippenbetreuung. Von Teilzeit war nicht die Rede. Auf die vielfältigen Interpretationsmöglichkeiten kann man nicht alle eingehen. Wenn ein Kind eingeschult wird, verbringt es zumindest an meinem Ort im ersten Schuljahr nicht mehr als 4 Std. in der Schule. Das wäre dann eine Zwischenlösung, ein Minijob wäre da schon möglich nebenher.


Dream2014

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Ich hab jetzt keinen Paragrafen für euch, allerdings hatte ich auch noch Elternzeit während meine Kinder im Kiga eine 45 Stunden Betreuung hatten. Mir wäre es neu das man während man Elternzeit nimmt die Kinder nicht in die Kita bringen darf. Außer man wollte das nicht mehr vorhandene Betreuungsgeld haben.


Mitglied inaktiv

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Wenn das im Antrag auf Eltergeld und Elternzeit vorkommt, wird es nicht so wohl kaum genehmigt werden. Aber die Behörde kontrolliert nicht im Einzelfall wo dein Kind betreut wird. Hier geht es aber nicht um Elterngeld, sondern um Elternzeit, die der Kindsvater vom AG frei bekommen möchte. Da kann der AG zurecht sagen, dass für Elternzeit Voraussetzung ist, dass der Vater das Kind auch vorrangig (= einen erheblichen Anteil der Zeit) betreut und erzieht. So ist nun mal die Gesetzeslage. Denn der Arbeitgeber muss für den freigestellten Vater Ersatz besorgen, den Ersatz befristet anstellen, einarbeiten, etc. hat also ggf. erhebliche Nachteile von der Elternzeit. Dies hier ist ein Rechtsforum, und dies ist die juristische Sicht auf die Fragestellung.


Sternenschnuppe

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Mensch, der Gesetzgeber hat absolut keine Ahnung, Uriah, Du musst da anrufen ! Da das Kind ja nicht in die Krippe darf, da sonst die Elternzeit endet muss man das Kind also alleine lassen. Betreuung ist ja verboten. 30 Arbeitsstunden macht mit Fahrtweg 7 Stunden Fremdbereuung am Tag. Aber sicherlich ist das mit der Teilzeit IN Elternzeit auch ein Phantom :-) Wie stur kann man eigentlich sein ? Einfach mal zugeben wenn man sich irrt tut keinem weh.


Mitglied inaktiv

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http://www.rund-ums-baby.de/recht/Kann-mein-Kind-auch-waehrend-der-Elternzeit-in-die-Kita-gehen_121235.htm Antwort von Frau Bader ganz unten. Wenn ein Elternteil in EZ ist hat man keinen Anspruch auf einen Vollzeitplatz, nur Halbtags. Ich bezweifle aber, dass das wegen zwei Monaten jemand in der akrippe interessiert. Mein großer Sohn wird z.B. im kommenden Krippenjahr auch weiterhin mehr als vier Stunden in die Krippe gehen dürfen, obwohl für Kind2 dann jemand in EZ ist. Bei uns im Dorf gibt es genug Plätze und die Krippe ist froh um die längere Buchungszeit. LG Lilly


Lina_100

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Sie selbst behaupten doch oben, es gäbe entsprechende Urteile. Nennen Sie sie doch bitte, dann kann ich Unwissende mir selbst ein Bild machen. Auch in diesem Fall scheinen Sie einiges falsch zu verstehen. Interessant, dass Sie meinen, eine "juristische Sicht der Dinge" zu haben. Sollte dies so sein, sollten Sie auch problemlos einschlägige Rechtsprechung angeben können.


Mitglied inaktiv

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Keine Antwort ist auch eine Antwort: du hast also gar keine Fachliteratur zum Thema Mutterschutzrecht.


Lina_100

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Dachte mir schon, dass Sternschnuppe recht hat :).


Sternenschnuppe

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Seufz, leider. So unnötig irgendwie :-) Was will sie jetzt mit Mutterschutzgesetz? Dachte es geht um Elternzeit ? Lina, schönen Abend Dir noch.


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