Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krippe Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krippe Elternzeit

Nektarica

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe ein Jahr Elternzeit von 13.01.2018 bis 13.01.2019. und mein Ehemann von 13.01.2019 bis 13.01.2019. Beide kriegen wir Elterngeld dafür. Ab 14.01. beginne ich Vollzeit arbeiten- als Ärztin und da bin manchmal auch überstunden. Krippenplatz haben wie bekommen- ganztägig aber ab 15.11.2018. Natürlich dass ist zu früh für uns, aber ich habe geplannt den Platz zusagen, zahlen ganztägig und alles aber Kind nur langsam eingewöhnen, wirklich langsam. Ich wollte keinen Stress für ihn und ich will zuhause bleiben während erste Krankheiten und alles. Ist das rechtlich möglich? Also Elternzeit, Elterbgeld und ganztägiges Kitaplatz buchen, aber nur dass wir verlieren keinen, ich würde Kind dort erst 1 St tragen, dann 2 usw. Wirklich langsam :)


cube

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Wenn du am 14.01. Vollzeit anfängst, der Platz ab 15.11. beginnt ist das doch genau passend. Du benötigst ja Zeit zur Eingewöhnung und in dieser Zeit liegen ja auch noch die Weihnachtsferien. Ich sehe gar nicht, dass irgendetwas rechtlich geklärt werden müsste. Es ist doch üblich, noch während der Elternzeit sein Kind einzugewöhnen. Wie die Eingewöhnung ablaufen soll, das musst du jedoch mit der KiTa besprechen.


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