Notts
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist bis 31. Oktober in Elternzeit, die er bis zu diesem Zeitpunkt beantragt und genehmigt bekommen hat (die Elterngeldmonate sind schon seit Ende August vorbei). Er hat nun eine neue Arbeitsstelle, die am 1. Dezember beginnen wird. Er möchte seinen jetzigen Arbeitsvertrag zum 31.Oktober mit Elternzeitende auflösen, damit er nicht für einen Monat nochmal Elternzeit nachbeantragen muß. Nun die Frage: für den Monat zwischen Vertragsauflösung und neuer Arbeitsstelle, wie würde das mit der Krankenkasse laufen. Muss er sich freiwillig versichern oder kann er bei mir mit versichert werden oder muss er sich für diesen Monat beim Arbeitsamt melden? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Hallo, wegen Eigenkündigung würde er eine Sperre bekommen - wenn er sich bei Ihnen familinversichern kann, hat er noch immer eine Lücke im Rentenlauf. Besser wäre eine Verlängerungd er EZ Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Vom Arbeitsamt würde er eh eine Sperre bekommen wenn er selbst kündigt. Familienversicherung geht wenn Du verdienst. Das einfachste wäre allerdings die Elternzeit zu verlängern, das macht am allerwenigsten Papierkram.
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