Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Vertragsanpassung Elterngeld

Frage: Elternzeit Vertragsanpassung Elterngeld

AnnaRi84

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Hallo, ich befinde mich in einem unbefristeten Vollzeitvertrag. Ich dachte, dass ich ab Jan in Teilzeit gehen könnte (Vertrag wird auf 30 Std angepasst) - jedoch habe ich heute gehört, dass ich „Elternzeit“ (dachte, dass man das nur beantragt, wenn man für einen gewissen Zeitraum gar nicht arbeiten gehen möchte) beantragen muss und der Vertrag für EG Plus erstellt werden muss. 1. Ab wann müsste ich Elternzeit beantragen? Wenn der Vertrag auf Teilzeit in Jan losgeht oder schon ab dem LM des Kindes? Ein Monat wäre ja noch Vollzeit (jedoch Resturlaub etc). 2. Für welchen Zeitraum müsste es dann laufen, wenn: - 1+2 LM Basis - 3 LM Vollzeit - ab 4ten LM EG Plus - Ehemann EG Basis 1+2 LM —> 4 Mo durch Basis von beiden, Rest EG Plus 22? Also Elternzeit vom 01.01.2020 - 10.2021? Ich möchte alles korrekt beantragen, damit ich nicht noch irgendwas nachzahlen muss oder komplett ohne Geld dastehe.. Bin um jede Hilfe dankbar.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte Frage neu stellen mit der Info, wann das Kind geboren ist. Liebe Grüße NB


cube

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Du musst nicht - allerdings hast du während der EZ Kündigungsschutz und kannst deinen TZ-Wunsch auf die EZ beschränken. Im Anschluss hättest du dann wieder Anspruch auf deinen VZ-Stelle. Wenn du deinen VZ-Vertrag nun ohne EZ auf 30 Std gekürzt hast, ist das ja dauerhaft. Ohne Anspruch darauf, nach x Monaten oder Jahren wieder auf VZ zu gehen. In EZ kannst du aber nicht VZ arbeiten. da sind mehr als 30 Std nicht erlaubt. Aber mal was ganz anderes: ich versteh gerade gar nicht, wie alt euer Kind ist, ob du aktuell arbeitest oder nicht und wenn nicht, was du mit deinem AG vereinbart hast wenn du keine Elternzeit beantragt hast. Oder ob euer Kind noch geboren wird und du sofort wieder arbeiten gehen willst und das sogar in VZ. Aber vielleicht stehe ich gerade auch voll auf dem Schlauch?


Felica

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Wieso Vertragsänderung? Wenn ich das richtig sehe willst du doch innerhalb der ersten 3 Jahre nach Geburt des Kindes in TZ arbeiten. Warum sollte da dein Vertrag geändert werden? Ich hoffe das hast du nicht wirklich vor, den damit wäre das dauerhaft. Ausser es steht dabei das die TZ sich auf die Dauer der EZ bezieht. Test kann man nur beantworten wenn klar ist ob das Kind bereits geboren worden ist und wann genau. Grundsätzlich nimmt man aber EZ ab Geburt, spätestens nach Mutterschutz und muss sich dann für 2 Jahre festlegen. Nimmt man weniger wie 2 Jahre, kann der AG der Verlängerung widersprechen, das 3te Jahr kann man dann entweder dranhängen oder bei mitteilen. In der EZ darf nicht mehr wie 30 Std die Woche gearbeitet werden, gleiches gilt mit EG. Wenn man plant nach Mutterschutz wieder zu arbeiten empfiehlt sich EG Plus, wenn erst arbeiten geplant ist sobald das EG durch ist, das Basis-EG. Da man solange wie man EG bezieht Einkommen angeben muss, danach nicht mehr. Je nach Arz und Dauer des EG wird dieses Einkomnen beim EG evtl zu Kürzungen führen. Unabhängig von dem Status EZ oder außerhalb dieser.


Mitglied inaktiv

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Du nimmst auf deinen letzten Post Bezug: https://m.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeld-Teilzeit-Krankengeld-nicht-schwangerschaftsbedingt_203515.htm Hast du dein Elterngeld schon beantragt?


AnnaRi84

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Hey ihr beiden, vielen Dank!!! So hab ich das mit dem Vertrag natürlich nicht gesehen!! Also Elternzeit beantragen (kann dies aber auch ab Januar? Da der Vertrag dann quasi ab dann laufen könnte - da ich im Dez nur noch paar Tage arbeiten müsste).. Baby ist seit Oktober da < 3 und wollte bzw hätte finanziell ab Dez Vollzeit arbeiten müssen - unser Kleiner braucht aber viel Aufnerksamkeit und noch mehr Zeit ..so dass ich ab Jan zumindest auf 30 runter gehen wollte.. Also empfiehlt es sich so: Elternzeit ab Jan (wenn möglich?) inkl Vertrag Elternzeit auf 30Std/2 Jahre + ab dann dann auch EG Plus. Richtig? :-) Nochmals herzlichen Dank für eure Mühe!!! So toll, dass es Menschen gibt, die so fix weiterhelfen!!


Felica

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Wenn das deine erste Meldung wegen EZ ist weil du nach dem Mutterschutz keine genommen hast, dann ist das möglich. Kann der AG nicht verbieten, also die EZ an sich. Achte nur darauf das du die Lebensmonate einhält, wenn Kind am 3.10 geboren wurde, musst du EZ ab dem 3.01.20 mitteilen. Denk an die 7 Wochen Frist, wird schon knapp. Zu klären wäre lediglich ob dein AG dir eine TZ-Stelle anbieten kann bzw will und in welchem Umfang. Das würde ich abklären. Und Mitteilung an die EG-Kasse wenn ihr da schon was eingereicht habt. Ansonsten, gerne doch.


AnnaRi84

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Ja, genau - EG noch nicht beantragt. Dokumente soweit vorbereitet, wollte es nur korrekt ausfüllen. Mein Chef weiß Bescheid bezüglich 30 Stunden - muss quasi Perso nur das Go geben und dann kann’s angepasst werden - mein AG ist die Ausnahme heutzutage.. langer, hart erkämpfter Weg durch viele Dre*ksfirmen.


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