Evelina86
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Kind ist November 2020 geboren und ich habe damals 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Seitdem es 1 Jahr alt ist, arbeite ich die maximal mögliche Stundenanzahl von 32/Woche als TZ in EZ. Ich möchte nun mit der gleichen Stundenzahl verlängern und dachte, dass ich dies dem AG lediglich mitteilen muss. Meine Personalabteilung sagt nun, mein Vorgesetzter muss zustimmen. Ich habe dies abgesprochen, aber es ist natülrich eine andere Situation wenn er weiss, dass er es theoretisch ablehnen kann. Was stimmt nun? Vielen Dank!
Hallo, es waren nur 30 Std erlaubt.Sie waren de facto nicht in EZ. Ansonsten darf der AG aus betrieblichen Gründen ablehnen - was natürlich schwierig ist, wenn Sie schon in TZ gearbeitet haben. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Die 32 Stunden gelten für Kinder die ab 09/21 geboren sind.....bei dir greifen noch die 30 Wochenstunden, somit bist du nicht mehr in EZ.
Mitglied inaktiv
Wenn du echt 32 Std gearbeitet hast, warst du ja gar nicht in Elternzeit und könntest demnach gar nicht Teilzeit in Elternzeit gearbeitet haben. Wie lautet denn der Arbeitsvertrag seit dem 1. Geburtstag?
Pamo
Möglicherweise weiß der AG nicht, dass nur 30h erlaubt sind. (Mein AG hat auch null Ahnung, daher halte ich das für möglich.) Solange die Elterngeldstelle nichts von dem Fehler erfährt, bleibt sie offiziell in EZ.
Evelina86
Ja,s timmt. Wie ist es denn bei 30 Std? Kann man mit diesem Zeitenmodell ohne Zustimmung verlängern oder muss der Arbeitgeber der TZ in EZ erneut zustimmen?
KielSprotte
Natürlich kann er ablehnen. Eine Vertragsverlängerung ist ein Angebot des AG, das kann der AN annehmen oder ablehnen. Wäre doch toll, wenn jeder sein Arbeitsverhältnis selbst verlängern könnte. Bekommst du EG Plus? Wenn ja, hast du mit den 32 Stunden echt ein Problem, das scheint dir gar nicht klar zu sein. In EZ darfst du nur 30 Stunden Maximum arbeiten, somit ist deine EZ beendet und wenn dein AG das merkt und dir was will, ist dein VZ Vertrag futsch.....
Pamo
Ich hatte es so verstanden: Die Verlängerung der EZ kann er nicht ablehnen, die wird nur mitgeteilt. Unter der Prämisse, dass noch Elternzeit besteht. Die Verlängerung des befristeten Vertrags über Teilzeit in EZ muss verhandelt werden. Unter der Prämisse, dass Elternzeit besteht.
Mitglied inaktiv
Es ist richtig Elternzeitverlängerung bei 2 Jahren unkompliziert, AG hat da kein Mitspracherecht Teilzeit in Elternzeit muss neu verhandelt werden - war ja sicher auf die Elternzeit begrenzt mit Datum
Evelina86
Vielen Dank an alle für Eure Kommentare. @KielSprotte: dir auch danke, aber du hast ja keine Kenntjisse meines Vertrages, daher unterlasse bitte Kommentare die verunsichern oder was hast du davon?
Dojii
Es geht nicht um deinen (Teilzeit-)Vertrag, Kielsprotte hat Recht. Das hat nix mit verunsichern zu tun, so steht es im Gesetz. In der Elternzeit für ein Kind, das vor 09/2021 geboren wurde, darfst du rechtlich nur maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Arbeitest du mehr (und seien es nur Überstunden obwohl dein Vertrag die passenden maximal 30 Wochenstunden ausweist), endet automatisch deine Elternzeit.
Evelina86
Es geht mehr darum, dass einige hier nicht helfen wollen sondern sich an Fehlern anderer geradezu ergötzen. Das sind immer die gleichen, die hier so viel Zeit zu verbringen scheinen, dass sie neben Kindern kaum selbst genug Zeit haben können, einen richtigen Job auszuüben.
Dojii
Dann anders und kurz: Du hast kein Recht und keine rechtlichen Möglichkeiten, eine 32h-Woche in der Elternzeit gegenüber deinem Arbeitgeber durchzusetzen, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren wurde.
Evelina86
Danke, das ist mir klar. Ich denke es freut alle zu hören dass mit meinem AG alles geklärt ist :-)
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