Elenor
Guten Tag Frau Bader, Vielen Dank für die Möglichkeit, in diesem Forum persönlich Fragen stellen zu können. Mein Problem sieht wie folgt aus : Mein Kind wird im Mai drei Jahre alt und ich hatte gehofft, es im März oder April in den Kindergarten bringen zu können. Sodass ich mit ausreichend Eingewöhnungszeit im Mai beruhigt wieder arbeiten kann. Nun kann ich leider den Platz erst im August / September bekommen. Die Anmeldung konnte ich nicht früher machen, da wir umgezogen sind und nicht klar war, wann wir am neuen Ort sind. Ich bin in der Zeit zwischen Mai und August/September, wenn ich wieder arbeiten kann, nicht über meinen Mann versichert, weil er privat versichert ist. Kann man die Erziehungszeit verlängern oder muss ich die Versicherungen selbst zahlen? Das wird nur schwer möglich sein. Was muss mein Arbeitgeber tun, wenn ich im Mai nicht wieder anfangen kann? Im Sommer kann ich wieder dort arbeiten! Vielen dank schonmal Elenor
Hallo, eine Verlängerungsanspruch über den dritten Geburtstag hinaus haben sie nicht. Aber einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Setzen Sie eine schriftliche Frist und drohen Sie mit Klage. Liebe Grüße NB
mellomania
hast du denn noch elternzeit übrig? ansonsten musst du dich unbezahlt freistellen lassen. du hast doch anspruch auf betreuung. notfalls tagesmutter bis der platz frei ist...
Elenor
An eine Tagesmutter dachte ich auch, aber für so kurze Zeit,vier Monate ist es doch viel Wechsel für ein kleines Kind. Denn nach vier Monaten kommt ja dann schon wieder was neues, der Kindergarten. Ja, drei Jahre sind dann rum....
Himbeere2008
Warum sollte dein Arbeitgeber etwas tun? Du kannst deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen, somit musst du kündigen. Ohne Kinderbetreuung stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Elenor
Ja, so dachte ich es mir auch. Danke für eure Antworten!
Sternenschnuppe
Du kannst den Arbeitgeber fragen ob er Dich unbezahlt freistellt. Krankenkasse müsstest Du dann jedoch selbst zahlen.
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