Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verlängern?

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Sehr geehrte Fr.Bader! Meine Frage basiert darauf, meine Tochter ist im Oktober letzten Jahres geboren! Ich habe eine Elternzeit von 1 Jahr beantragt! Jetzt sehe ich das sich die Kosten mit den Kindergarten und die meines Arbeitsgebers das da nicht viel bleibt und ich auch meine Zeit mit Ihr daheime verbringen kann und auch will! Welche Rechte habe ich? Kann ich die Elternzeit auch auf 2 bzw. 3 Jahre verlängern? Geht das so einfach? Ich habe am Anfang auch nicht viel nachgedacht, weil das auch alles ein wenig viel für mich war (Entscheidung 1 Jahr)! Ich hoffe sie können mir helfen! Ich bin total ratlos! Und das Elterngeld würde das in dieser Höhe dann weitergehen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können nur verlängern, wenn der AG zustimmt. Ansonsten läuft das EG nach 12 Mo. aus Liebe Grüsse, NB


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Hallo Einen Anspruch auf Verlängerung hat man nur, wenn man 2 Jahre beantragt hat. Daher musst Du auf die Einsicht Deines AG hoffen, er muss nicht verlängern, ist dazu nicht verpflichtet. Die Jahre stehen Dir natürlich noch zu, aber er kann ablehnen, dass Du sie nun nimmst. Drück die Daumen für einen kulanten AG.


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Das Elterngeld endet auch nach dem Jahr, du hättest es am Anfang auf 2 Jahre splitten können. Und wegen der Verlängerung, da muss der Arbeitgeber zustimmen.


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Hallo! Nochmal ich! Erstmal danke für die Antworten, aber was ist mit den Geld nach dem Jahr, bekommt man da gar nichts mehr?? Von irgendwas muß man ja leben! Und dieses Landeserziehungsgeld ist das vom 1.-2.Lebensjahr oder vom 2.-3.LJ? Ich bin total unerfahren auf diesen Gebiet! Bin wirklich dankbar um jeden Tip!


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Hallo Landeserziehungsgeld gibt es nur in einigen Bundesländern. Musst Du mal google befragen, wo genau. Ansonsten ? Wenn Du verheiratet bist oder mit dem Partner zusammenlebst, dann muss er für Euch sorgen, oder ergänzend ALG2 oder Wohngeld. Wenn Du alleine bist, und der Vater genügend verdient kannst Du Betreuungsunterhalt von ihm fordern + Unterhalt fürs Kind und Kindergeld eben, oder auch da ergänzend ALG2. Kindergeld hast Du ja in jedem Fall. Die meisten müssen eben wieder arbeiten gehen. Wenn Du nicht viel Einkommen hast, dann fördert das Jugendamt auch eine Tagesmutter mit, sodass das dann möglich ist. Muss auch nach einem Jahr wieder los, ist halt so .....


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Ja und nun, wie ist das mit der Teilzeitarbeit, wenn weniger als 15 Mann im Betrieb sind? Was ist dann? Kann man trotzdem bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten?


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