Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verlängern

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Hallo Frau Bader, ich bin zurzeit noch in Elternzeit (bis Mitte Juli). Ich hatte damals bei meinem AG ein Jahr beantragt. Nun ist es so, dass ich aufgrund versch. Dinge noch nicht wieder arbeiten gehen kann. Ich habe auch schon mit dem AG gesprochen und er ist einverstanden, dass ich meine Elternzeit verlängere. Ich werde nun für 2 Jahre verlängern, würde aber ab nächstem Jahr wieder arbeiten gehen. (Teilzeit ab Juli 2011) Vorher möchte ich mir gerne einen 400€ Job suchen. Muss ich hier die Zustimmung vom AG haben? Nun hat mir mein AG schon gesagt, dass ich Teilzeit allerdings 5 Tage die Woche a 4 Stunden arbeiten muss. Da ich aber über eine Stunde Anfahrt habe, würden sich 5 Tage die Woche für mich überhaupt nicht lohnen. Ich soll nun in den nächsten Tagen Bescheid geben, ob dies für mich so in Ordnung ist. Muss ich mich nun schon festlegen? Ich kann mir während meiner Elterzeit doch auch eine andere Teilzeitstelle suchen, oder?! Wie ist es wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde? Habe ich dann wieder Anspruch auf Elterngeld? Wenn ja, wie viel? Vielen Dank und viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn Sie in der EZ bei einem anderen AG arbeiten wollen, muss der alte AG zustimmen 2. Ansonsten haben Sie keinen Anspruch auf bestimmte Arbeitszeiten bei Ihrem alten AG Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Klar kannst du dir in der Elternzeit eine andere Stelle suchen. Aber wie Frau Bader schon sagte, muss dein alter AG dem zustimmen. Wenn du in Elternzeit wieder schwanger wirst, hast du wieder Anspruch auf Elterngeld. Interessant ist da dein Einkommen in den 12 Kalendermonaten vor dem Mutterschutzbeginn des 2. Kindes. Käme dein 2 Kind Mitte Juli 2011 zur Welt und du hättest bis dahin nicht wieder gearbeitet, dann bekämst du nur den Mindestsatz von 300 Euro (plus Geschwisterbonus). Käme das Kind eher oder du arbeitest zwischendurch wieder, dann erhöht sich dein Elterngeld für Kind 2. Siehe dazu: http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=71236 und http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=71840 Gruß Sabine


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