Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elternzeit verlängern / wieder schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: elternzeit verlängern / wieder schwanger

Bepko

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Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte 3 Fragen was meine Situation angeht und wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir meine Fragen beantworten könnten. Mein Kind ist am 05.04.2019 geboren und mein Vertrag wurde nicht verlängert, er ist am 30.07.2019 beendet und deshalb habe ich eine Elternzeitbestätigung von meinem ehemaligen Arbeitsgeber bis zum 30.07.2019 bekommen. Von der zuständigen Elterngeldstelle habe ich Bescheid bekommen. dass ich in Elternzeit bis zum 04.04.2020 bin und dass ich einen Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld habe. Ich habe das Basiselterngeld beantragt. Meine Fragen sind: 1. Kann ich die Elternzeit verlängern? 2. Was würde passieren wenn ich jetzt wieder schwanger wäre, würde ich wieder Anspruch auf Elterngeld haben? 3. Was würde passieren wenn ich nach der Elternzeit bzw. nach dem 04.04.2020 schwanger wäre, würde ich dann kein Geld während der ganzen Schwangerschaft bekommen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Bepko


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein, ohne Ag keine EZ 2. Ja, gemessen an den letzten 12 Mo vor der Geburt. Ausgeklammert werden Monate mit MG und EG bis zum 14 LM 3. Dann bekommen Sie trotzdem EG Liebe Grüße NB


Himbeere2008

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Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit. Deine Elternzeit endete am 30.07.2019. Vor Ablauf des Elterngeldes solltest du dir schon mal Gedanken um deine, im Moment, kostenfreie Krankenversicherung machen.


Mitglied inaktiv

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Du hast keine Elternzeit mehr. Diese war mit Ablauf des Vertrages beendet. Ohne AG gibt es keine Elternzeit. Derzeit bist du über das Basis Elterngeld NOCH versichert. Du bist quasi Hausfrau mit Elterngeld-Bezug. Nach diesem Zeitraum musst du dich selbst versichern bzw familienversichern. Deshalb wäre ein zweites Kind nur sinnvoll, wenn es 14/15 Monate nach deinem ersten Kind geboren wird. Dann wäre das Elterngeld nahezu identisch wie jetzt. Da die Monate mit Elterngeld und Monate mit Mutterschaftsgeld ausgeklammert werden. Jeder Monat später mindert das neue Elterngeld, wenn man nicht arbeiten geht. Auch Monate mit alg1 zählen als 0€


luvi

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Hallo, Hast du die Möglichkeit der Familienkrankenversicherung über deinen Mann? Wenn nicht, solltest du überlegen Elterngeld plus zu beziehen, denn während des EG-Bezugs bist du kostenlos versichert. Außerdem werden bei Bezug von EG plus bis zum 14. Lebensmonat EG-Bezugsmonate ausgeklammert, nicht nur bis zum 12. Die Kinder "dürften" also einen größeren Altersabstand haben ohne Abzüge beim EG (im Vergleich zum aktuellen) zu haben. LG luvi


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