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Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit für das 2. Kind endet im November. Da mir mein Arbeitgeber erst nächstes Jahr eine Stelle anbieten kann/möchte, hat er vorgeschlagen, die "noch restliche Elternzeit" für mein 1. Kind anzuhängen. (Meine Kinder sind im Abstand von 2 Jahren und ca. 10 Monate geboren. Es handelt sich also um knapp 2 Monate). Ist dies überhaupt möglich? Meine Krankenkasse sagt, es trifft aufgrund des zu großen Geburtsabstandes meiner Kinder nicht auf mich zu; mein Arbeitgeber behauptet aber es wäre möglich. Können Sie mir hierbei weiterhelfen? Im Voraus herzlichen Dank und liebe Grüße, MChris
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB
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