S.222
Hallo. Und zwar habe ich eine dringende Frage. Ich bin am 10.02.17 Mutter von Zwillingen geworden und war dann 12 Wochen in Mutterschutz. Mir konnte damals keiner wirklich helfen was die Aufteilung der Elternzeit angeht. Habe dann einen Antrag auf Elternzeit vom 13.6.17-31.07.19 gestellt ( so war es laut Arbeitgeber auch richtig, da ich am 1.08.19 wieder arbeiten wollte. Ich habe aber keine Differenzierung angegeben für welches Kind. Ich arbeite nun seit August 2018 schon wieder, bin aber weiterhin in Elternzeit. Nun möchte ich aber, da ich festegestellt hab das es noch zuviel ist, ab 1.08.19 die Elternzeit um 1 Jahr verlängern ohne das ich arbeiten gehe. Ist das möglich? Hatte ja nur den Antrag bis 31.07.19 gestellt. Die Kinder wären dann 2 1/2. ich hoffe das es nun nicht zu kompliziert rüberkommt:( Bin total verzweifelt.
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass Sie seit August nur bis zu 30 Stunden arbeiten. Dann müssen Sie den Teilzeitvertrag kündigen und die Elternzeit verlängern. Dabei würde ich darauf achten, nur für ein Kind Elternzeit zu nehmen. Wenn sie das nämlich nicht ausdrücklich dazuschreiben, ist es für beide Kinder verbraucht. Liebe Grüße NB
mellomania
nun, da du nicht speziefisch für ein kind gemeldet hast, sind nun pro kind auf einen schlag 2.5 jahre eltenrzeit weg, da parallel gelaufen. hast du den teilzeitvertrag auf die erste elternzeit begrenzt? dann kannst du verlängern aber die teizeit dazu nicht...ganz doof gelaufen..du hast dann pro kind noch ein halbes jahr übrig. also kannst du noch um ein jahr verlängern, dann ist deine ganze eltenrzeit weg...hättest du (obwohl dir das jetzt nix bringt hätte hätte fahrradkette zu machen) für jedes kind separat elternzeit gemeldet, im wechsel, damit nix verloren geht, hättest du insgesamt 6 jahre elternzeit gehabt...
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