Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern, Teilzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verlängern, Teilzeit

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Hallo! Ich bin im Land Berlin verbeamtet und habe ein Jahr Elternzeit genommen, in dem ich sogar befördert wurde (weil die Stelle ein Jahr lang aufgehoben wird). Wenn ich nun die Elternzeit verlängere - kann die Beförderung dann rückgängig gemacht werden? Noch was: wenn ich die Elternzeit verlängere und Teilzeit arbeite, gibt es da eine Mindeststundenzahl, z.B. 10 oder 15 Stunden pro Woche? Und wenn ich die Elternzeit unterbreche und "normale" Teilzeit arbeite - was ist da die Mindestarbeitszeit, 20 Stunden? Ich hab neulich gehört, dass man auch weniger als halb arbeiten kann, ohne Elternzeit nehmen zu müssen. Das wäre klasse, stimmt das? Vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Gruß, NB


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