Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin im Land Berlin verbeamtet und habe ein Jahr Elternzeit genommen, in dem ich sogar befördert wurde (weil die Stelle ein Jahr lang aufgehoben wird). Wenn ich nun die Elternzeit verlängere - kann die Beförderung dann rückgängig gemacht werden? Noch was: wenn ich die Elternzeit verlängere und Teilzeit arbeite, gibt es da eine Mindeststundenzahl, z.B. 10 oder 15 Stunden pro Woche? Und wenn ich die Elternzeit unterbreche und "normale" Teilzeit arbeite - was ist da die Mindestarbeitszeit, 20 Stunden? Ich hab neulich gehört, dass man auch weniger als halb arbeiten kann, ohne Elternzeit nehmen zu müssen. Das wäre klasse, stimmt das? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Gruß, NB
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Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt zwei Jahre Elternzeit genommen. Mein Sohn wird nun im Mai 2024 zwei Jahre werden. Ich würde gerne die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern (also bis zum 3. Geburtstag). 1. Muss mein AG einer Verlängerung zustimmen? Ich finde im Internet keine eindeutige Antwort auf diese Frage. 2. Kann ich ...
Hallo! Ich habe blöderweise nur 18 Monate Elternzeit beantragt und bin erst jetzt so schlau, dass 24 Monate viel besser gewesen wären. Wenn ich jetzt die Verlängerung beantrage (Frist wäre kein Problem, sind noch 8 Monate bis zum Ablauf der 18 beantragen Monate) und gesetzt den Fall,der AG stimmt dem zu, zählt der verlängerte Zeitraum dann als 2. ...
Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nich ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche nächstes Jahr im Februar 2025 endet. Nun möchte ich diese um ein Jahr verlängern. Darf der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit widersprechen bzw. darf er mir diese verweigern? Vielen Dank und freundliche Grüße
Guten Tag, Kind 1 wurde 2019 geboren, ein Jahr Elternzeit wurde genutzt. Bei Geburt von Kind 2 (Herbst 2023) wurde ein Jahr Elternzeit für Kind 2 und direkt daran anschließend noch 14 Monate für Kind 1 eingereicht und vom AG bestätigt. Die Überlegung ist fristgerecht in 2025 die Elternzeit um die verbleibenden 10 Monate von Kind 1 zu ver ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit und werde mein Arbeitsverhältnis zum Ende dieser kündigen. Die Kita startet voraussichtlich erst im Monat nach Ablauf der Elternzeit und für die Eingewöhnung würde ich vorsichtshalber gerne 2-3 Monate einplanen. Macht es Sinn, meinen Arbeitgeber um Verlängerung der Elternzeit um 3 ...
Guten Tag Frau Bader. Mein Mann und ich sind vor 3 Wochen Eltern geworden. Direkt nach der Geburt wurde festgestellt dass ich einen Kreuz-und Schambeinbruch habe und jetzt nur noch kurze Strecken an Unterarmgehstützen laufen darf und nur 20kg belasten darf.Daher kann mich selbst nicht ausreichend um mein Baby kümmern sondern mein Mann muss dies ...
Hallo, ich habe aktuell (2.4 bis 2.5) Elternzeit und Frage mich: Verlängern Feiertage die Elternzeit oder hat man hier einfach Pech und es bleibt beim angegeben Zeitraum? Danke vorab.
Hallo Frau Bader , meine Frage bezieht sich auf die Verlängerung der Elternzeit ! Wie oft darf ich innerhalb 3 Jahren die Elternzeit verlängern ? Gibt es hierzu eine Grenze? Mein Kind wurde um Januar 2024 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen bis Januar 2026. Ich möchte diese erstmal bis 30.10.2026 verlängern. Sollten wir keine ...
Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Kindes im Februar 2025 (inklusive Mutterschutz) 22 Monate Elternzeit beantragt, da man nur solange Elterngelb bekommt. Das Verhältnis mit meinem Arbeitgeber seit meiner Schwangerschaft in eine Schieflage geraten ist, deshalb möchte ich nun doch die vollen 36 Monate bis zu 3.Geburtstag des Kindes ...
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