Susii94
Hallo Zurzeit befinde ich mich in Elternzeit was Ende Oktober endet. Vor beginn des Mutterschutzes wurde mein Arbeitsverhältnis beendet da ich ein befristeten Vertrag hatte. Meik alg 1 wurde auf Elterngeld angerechnet. Jetzt meine Frage. Kann ich meine Elternzeit verlängern ? Wer bezahlt mich dann ? Ich würde mich über antworten freuen.
Hallo, hier ist einiges unstimmig. 1. Ohne AG keine EZ 2. Es gibt ArbGeld 1 nicht parallel zu EG (es sei denn für TZ). Klären Sie, ob Sie noch Restansprüche auf ARbGeld 1 haben 3. Bezahlen tut Sie niemand. Sie haben Anspruch auf Unterhalt vom Kindsvater. 4. Klären Sie DRINGEND, wie Sie krankenversichert sind. Liebe Grüße NB
misses-cat
Dich bezahlt dann keiner bzw der Vater des Kindes ist für dich zuständig, nicht vergessen wenn du mit dem Kindsvater nicht verheiratet bist musst du dich auch selber krankenversichern ( ca 160 € im Monat) Lg
peekaboo
Da stimmt etwas nicht…Wenn diese beendet wurde, hattest du doch gar kein Arbeitgeber mehr (außer du hast dagegen geklagt)…
peekaboo
Mit Elternzeit verwechselt? Der Kindsvater ist für dich und für das Kind unterhaltspflichtig auch wenn ihr nicht verheiratet seid. Ansonsten hast du eventuell die Möglichkeit auf Sozialhilfe. Wie oben schon geschrieben wenn du nicht verheiratet bist, musst du dich selber krankenversichern.
peekaboo
Mit Elternzeit verwechselt? Der Kindsvater ist für dich und für das Kind unterhaltspflichtig auch wenn ihr nicht verheiratet seid. Ansonsten hast du eventuell die Möglichkeit auf Sozialhilfe. Wie oben schon geschrieben wenn du nicht verheiratet bist, musst du dich selber krankenversichern.
Felica
Wie du es richtig gesehen hast kannst du nirgends die EZ verlängern. Schon deshalb weil dir ohne AG gar keine EZ zusteht. Sollte dein EG auslaufen, das man ja auch ohne EZ bekommt, musst du dich um die KV kümmern. Nach dem EG muss jeder, auch dann wenn man in EZ ist, schauen wie er es finanziell schafft, da hast du also keinen Nachteil. Nachteil ist das du eben nicht weiter krankenversichert bist ohne EZ.
Mitglied inaktiv
Wieso hast du parallel alg1 zum Elterngeld erhalten? Dann hast du ja gar keinen Anspruch mehr auf alg1
cube
Ohne Arbeitgeber ist man Hausfrau mit Elterngeldbezug. Da du das ALG parallel zum Elterngeld hast laufen lassen, wird dein ALG wohl aufgebraucht sein. Es wäre klüger gewesen, nur das EG zu nehmen, um im Anschluss an deine Hausfrauenzeit ALG beantragen zu können, falls kein Job in Sicht ist. Das heißt: entweder kümmert sich jetzt der Vater euers Kindes finanziell um euch oder aber du wirst dir einen Job suchen müssen. Heißt aber auch, du brauchst eine Betreuung für euer Kind. Angenommen, du bist alleinerziehend und warst jetzt nur 1 Jahr zu Hause, könntest du neben dem Unterhalt für euer Kind evt. auch Betreuungsunterhalt vom Vater des Kindes bekommen (sofern dieser solvent genug ist). Defintiv wird dir aber nicht einfach Geld gegeben werden - du musst dich selber aktiv darum kümmern. Also geh zu den entsprechenden Ämtern und lass dich dort beraten.
lilly1211
Erklär das doch bitte nochmal verständlich: Warum hast du ALG1 und Elterngeld gleichzeitig "verschwendet"? Wenn es eh aufeinander angerechnet wird? Warum hast du das ALG nicht nach dem Elterngeld beantragt? Was soll das mit der Elternzeit, wenn du gar keinen Arbeitgeber hast kannst du doch gar nicht in Elternzeit sein? Bezahlen soll dich bitte der Vater des Kindes!
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