Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern obwohl nur 2 Jahre beantragt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit verlängern obwohl nur 2 Jahre beantragt

xeliara

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bis 21. Oktober 2018 in Elternzeit. Wir haben erstmal nur den Elterngeld Plus Zeitraum + 1 Monat Puffer gewählt, in der Hoffnung einen anständigen Kitaplatz zu bekommen. Es zeichnet sich aber nun ab, dass dies wohl nicht funktionieren wird. Bei meinem Arbeitgeber habe ich Elternzeit bis 21.10.2018 eingereicht und auch problemlos bekommen. Ich denke auch nicht, dass eine Verlängerung eine große Problematik darstellen würde, da mein Vorgesetzter gut mit sich reden lässt. Nun habe ich ja die Möglichkeit 3 Jahre Elternzeit zu machen, das Elterngeld fällt dann weg. Das ist mir klar. Nur habe ich einige kurze Fragen dazu: 1. Wie verlängere ich den Zeitraum korrekt bei meinem AG? 2. Habe ich dann keinerlei Einkünfte, also muss mich dann mein Mann "mit durchfüttern" oder kann ich ggf. noch andere Dinge beantragen? 3. Darf ich einen 450€-Job annehmen ohne dass es Probleme mit dem AG gibt? 4. Dürfte ich ggf. auf geringfügiger Basis bei meinem AG arbeiten? 5. Wie bin ich dann versichert, wenn ich ja keine Bezüge habe (speziell KV, RV?) Vielen Dank vorab. MfG Xeliara


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich gehe davon aus, dass Sie tatsächlich 2 Jahre beantragt hatten 1. Sie teilen es ihm nur mit, da ein Anspruch besteht 2. Ihr Mann ist Ihnen u dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig 3. Wenn er zustimmt nein 4. Klar 5. In der EZ beitragsfrei Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

1. Einfach schriftlich dem AG mitteilen. Würde ich zeitnah machen wegen Fristen. 2. Ja Dein Mann ist für euch in erster Linie verantwortlich. Dazu ab könnt ihr prüfen lassen ob ihr Anspruch auf Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld habt. Evtl sogar Hartz4 wenn ihr entsprechend bedürftigt seit. ALG1 fällt weg solange keine Kinderbetreuung nachgewiesen werden kann, sonst anteilig evtl über den Stundenumfang den du arbeiten könntest, wenn siehe andere Punkte.... 3. Ja kannst du. Nachdem das EG durch ist gibt es auch keine Beschränkung bei der Verdiensthöhe, nur bei dem Stundenumfang. Du darfst innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Bei deinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch ganz woanders. Bis du da was findest - wenn der AG keine geeignete TZ-Stelle für dich hat - kannst du wie in Punkt 2 angesprochen evtl ALG1 anteilig bekommen. 4. In der Regel sagt der Gesetzgeber soll man in der EZ zwischen 15-30 Std die Woche arbeiten, weniger geht auch wenn der AG zustimmt. Mehr nicht, dann endet automatisch die EZ. Ob also Minijob oder TZ hängt davon ab was du verdienst und wie viele Std. Wenn Du mehr wie 15 Std die Woche arbeiten kannst/willst, wirst du auf TZ arbeiten müssen wegen Mindestlohn. Deshalb wohl auch die Empfehlung 15-30 Std die Woche... 5. Solange du dich in EZ befindest bist du weiterhin beitragsfrei versichert. Sofern du eh Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung bist. das ist unabhängig vom EG. Auf die Rentenzeiten wird es eh angerechnet - also die EZ.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo liebe Frau Bader, leider haben wir bis jetzt keine Zusage für einen Kitaplatz. Vielleicht geschieht ein Wunder und wir bekommen unter dem Jahr einen. Nun ist es so, das meine Elternzeit nächstes Jahr Mitte April endet. Wir überlegen nun, das ich von April bis Ende August meine Elternzeit verlängere und dann hoffentlich für nächstes Jahr S ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 10.11.23 in Elternzeit (2 Jahre, habe nur im ersten Jahr Elterngeld erhalten), allerdings möchte ich aufgrund aktueller Gegebenheiten noch nicht wieder zurück ins Unternehmen. Ich würde gerne recht bald wieder schwanger werden und gleichzeitig die Zeit nutzen, um mich als Freelancer im Grafikbe ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt zwei Jahre Elternzeit genommen. Mein Sohn wird nun im Mai 2024 zwei Jahre werden. Ich würde gerne die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern (also bis zum 3. Geburtstag). 1. Muss mein AG einer Verlängerung zustimmen? Ich finde im Internet keine eindeutige Antwort auf diese Frage. 2. Kann ich ...

Hallo! Ich habe blöderweise nur 18 Monate Elternzeit beantragt und bin erst jetzt so schlau, dass 24 Monate viel besser gewesen wären. Wenn ich jetzt die Verlängerung beantrage (Frist wäre kein Problem, sind noch 8 Monate bis zum Ablauf der 18 beantragen Monate) und gesetzt den Fall,der AG stimmt dem zu, zählt der verlängerte Zeitraum dann als 2. ...

Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nich ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche nächstes Jahr im Februar 2025 endet. Nun möchte ich diese um ein Jahr verlängern. Darf der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit widersprechen bzw. darf er mir diese verweigern?  Vielen Dank und freundliche Grüße    

Guten Tag, Kind 1 wurde 2019 geboren, ein Jahr Elternzeit wurde genutzt.  Bei Geburt von Kind 2 (Herbst 2023) wurde ein Jahr Elternzeit für Kind 2 und direkt daran anschließend noch 14 Monate für Kind 1 eingereicht und vom AG bestätigt. Die Überlegung ist fristgerecht in 2025 die Elternzeit um die verbleibenden 10 Monate von Kind 1 zu ver ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit und werde mein Arbeitsverhältnis zum Ende dieser kündigen. Die Kita startet voraussichtlich erst im Monat nach Ablauf der Elternzeit und für die Eingewöhnung würde ich vorsichtshalber gerne 2-3 Monate einplanen. Macht es Sinn, meinen Arbeitgeber um Verlängerung der Elternzeit um 3 ...

Guten Tag Frau Bader. Mein Mann und ich sind vor 3 Wochen Eltern geworden. Direkt nach der Geburt wurde festgestellt dass ich einen Kreuz-und Schambeinbruch habe und jetzt nur noch kurze Strecken an Unterarmgehstützen laufen darf und nur 20kg belasten darf.Daher kann mich selbst nicht ausreichend um mein Baby kümmern sondern mein Mann muss dies ...

Hallo, ich habe aktuell (2.4 bis 2.5) Elternzeit und Frage mich: Verlängern Feiertage die Elternzeit oder hat man hier einfach Pech und es bleibt beim angegeben Zeitraum? Danke vorab.