Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern-nur volle Jahre? etc.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verlängern-nur volle Jahre? etc.

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, kann ich ELternzeit nur auf jeweils volle Jahre nehmen (also ein oder zwei Jahre o.ä.?) oder geht es auch, dass ich bspweise 13 Monate o.ä. nehme? Und wenn ich verlängern möchte gibt es da eine Auflage wie lang die Verlängerung mindestens sein muss? Soll heißen, kann ich dann auch wieder individuell z.Bsp. 4 Monate oder so um Verlängerung bitten? Danke im voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das stimmt. Wenn der AG nicht verlängern will, hat man uU einen Anspruch auf TZ-. Gruß, NB


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liebe Frau Bader, ich hätte da noch eine weitere Frage. Wann muss ich denn einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stellen, also wieviel Zeit vor Ablauf der zu Anfang genommen Elternzeit? lg


Mitglied inaktiv

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Verlängerungen sind immer nur mit Zustimmung des AG möglich, im Zweifelsfall würdfe ich sie jedoch immer mind. 8 Wochen vor dem geplnaten termin abgeben. EZ kannst Du sogar nur für einen Tag (12 Tage, 2,5 Monate usw...) nehmen, wenn Du das möchtest, es gibt keine Mindestzeiträume. Nur genau festlegen (mit Datum!) solltest Du Dich. Es gibt allerdins maximale "Böcke die Du nehmen darfst, auswendig weiß ich jetzt aber nicht genau wieviele. Désirée


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