Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern, Elterngeld, Tipps

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verlängern, Elterngeld, Tipps

Tanilein

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Hallo. Ich bin zur Zeit in Elternzeit bis November 2018 (insg dann 18 Monate). Ich arbeite im Kiga mit 40 Std. Ich bin am überlegen meine Elternzeit ggf zu verlängern um weitere 4 Oder 6 Monate um dann mit nur Max 30 Std zu arbeiten und in dieser Zeit erneut schwanger zu werden. Was muss ich dabei beachten? Ggf werde ich ein erneutes Beschäftigsgungsverbot erhalten, was würde ich dann an Lohn erhalten? Für 30 oder 40 Std? Mein erstes Kind habe ich vor in der Krippe betreuen zu lassen. Wann muss ich meinem AG über die Verlängerung informieren? Mein AG möchte mich eigentlich früher zurück vermutlich im September.. aber ich möchte das eigentlich nicht. Was habe ich deshalb zu befürchten? Wie rechnet sich das nachher mit dem Elterngeld, wenn jetzt als Beispiel der Geburtstermin von Kind 2 im Juli 2019 ist? Ich hoffe mir kann jemand meine Fragen beantworten und ich bekomme etwas Klarheit. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht, Frist Antragstellung 7 Wo. 2. Wenn der AG zustimmt u Sie verlängern u schwanger werden, spielt ein BV keine Rolle - Sie würden dann nichts erhalten Liebe Grüße NB


Tanilein

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Wenn ich in der Elternzeit mit 30 Std also Teilzeit arbeite erhalte ich falls es dann zum BV kommt kein Geld?!?


mellomania

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wenn du in der verlängerten elternezeit teilzeit arbeitest und geld verdienen würdest vom AG bekommst du das, was du ohne bv bekommen würdest. aber nur, wenn es überhaupt zu einem bv kommt was du jetzt ja gar nicht wissen kannst. ansonsten musst du ganz normal arbeiten gehen


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