Brownie2412
Hallo, ich habe bei meinem AG 3 Jahre Elternzeit beantragt und fange am 01.03. (Nach 1 Jahr) wieder an zu arbeiten für 25 h/Woche. Meim Mann hat bereits 2 Monate Elternezeit genommen. Ist es im Nachhinein möglich , dass ich meine Elternzeit beende und auf meinen Mann übertrage? Also dass ich ab 01.03. nicht mehr in Elternzeit bin, er sie aber nochmals beantragt für ein weiteres Jahr oder zwei? Vielen Dank vorab.
Hallo, Ihr Mann kann, unabhängig von Ihnen, auch EZ beantragen. Er hat eine Antragsfrist von 7 Wo. Sie haben keinen Anspruch auf verkürzung (außer Ihr Mann wird zB gekündigt) - reden Sie mit dem Ag Liebe Grüße NB
chrissicat
Deine Elternzeit hat nichts mit der deines Mannes zu tun. Ihr habt beide einen Anspruch, unabhängig voneinander. Ihr könnt auch zeitgleich in Elternzeit gehen. Eine "Übertragung" der Elternzeit auf den Partner ist nicht möglich, aber ja auch nicht notwendig. Wenn du deine Elternzeit vorzeitig beenden möchtest, dann benötigst du dazu die Zustimmung deines Arbeitgebers. Gleiches gilt für die Elternzeit deines Mannes. Da man sich für die ersten beiden Jahre festlegen muss, kann er aktuell nur in Elternzeit gehen, wenn sein Arbeitgeber zustimmt.
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