Mami01052007
Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage. Ich befinde mich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber im letzten Jahr meiner Elternzeit. Diese geht noch bis Juni 2019. Im November beginne ich eine Teilzeitbeschäftigung mit 15 Stunden bei einem anderen Arbeitgeber. Dies habe ich mir von meinem jetzigen Arbeitgeber genehmigen lassen. Der Arbeitgeber, bei dem ich ab November teilzeitbeschäftigt bin würde mich auch Versicherungspflichtig für länger einstellen - heißt auch wenn ich bei meinem eigentlichen Arbeitgeber wieder anfangen müsste. Nun zu meiner Frage: wäre es möglich/sinnvoll, meine Stelle bei meinem Hauptarbeitgeber zu kündigen, damit ich mir die restliche Elternzeit für später aufhebe? Es kann ja sein, dass meine Kinder in der Schule vielleicht mehr Unterstützung benötigen oder der Teilzeitarbeitgeber seine Firma vielleicht schließt - oder was auch immer unvorhersehbar eintritt. Dann könnte ich dann die restliche Elternzeit nehmen ohne mich arbeitslos zu melden?! Liebe Grüße
Hallo, das geht schon. Aber sie gehen das erhebliche Risiko ein, dass Sie nicht wissen, ob es Ihnen beim neuen Arbeitgeber gefällt. Ich würde mir das erst einmal anschauen und dann kündigen. Liebe Grüße NB
-Talia-
Auf keinen Fall jetzt kündigen. Vielleicht gefällt es dir bei deinem neuen TZ- AG nicht oder du gefällst ihm nicht und er möchte dich nicht weiter beschäftigen nach Vertragsende. Dann hast du niemanden. So könntest du nach der EZ ohne Probleme zu deinem Haupt- AG zurück oder eben dann kündigen, wenn der andere Job doch besser ist. Ohne AG kannst du dann auch keine EZ melden, höchstens dann halt als Hausfrau unbezahlt zu Hause bleiben.
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