Mama317418
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe nach der Gbeurt meines Sohnes (April 2018) 6 Monate Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Für diesen Zeitraum habe,ich ebenfalls Elterngeld beantragt. Nun stellt es sich so dar, dass ich gerne meine Elternzeit bis August 2019 verlängern möchte. Habe ich gegenüber meinem Arbeitgeber Anspruch auf die Verlängerung? Welche Fristen sind zu wahren? Kann ich nachträglich nochmal Elterngeld für die noch nicht beantragten Monate (7-12 ) beantragen? Des Weiteren habe ich bei meiner Tochter nur 7 Monste Elternzeit in Anspruch genommen, wie kann ich die verbleibende Elternzeit zukünftig noch beanspruchen?
Hallo, Sie müssen Ihren Arbeitgeber fragen, ein Anspruch auf Verlängerung haben Sie nicht. Wenn die Voraussetzung für die Elterngeldzahlungen weiter vorliegen können Sie auch weiter Elterngeld bekommen. Liebe Grüße NB
mellomania
du musst dich für die ersten beiden jahre festlegen. wenn du nur 6 monate elternzeit beantragt hast, erschließt sich daraus, dass du danach vollzeit zurückkommst. oder teilzeit, kommt drauf an was ihr ausgemacht habt. ein recht auf verlängerung aber hast du nicht! der AG kann ablehnen! bei deiner tochter kommt es drauf an, wann sie geboren ist. wenn vor dem 1.7.15 kannst du bis zu 12 monate über das 3. lebensjahr mit rausnehmen, der rest wäre verfallen. wenn nach dem 1.7.15 kannst du bis zu 24 monate über das 3. lebensjahr rausnehmen. auch hier rest verfallen.
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