Blunici
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin zur Zeit in Elternzeit (habe mich für 3 Jahre entschieden. Bin im dritten Jahr). Ich vertrete mich zur Zeit selber, auf der Arbeit. Ich habe einen Zusatzvertrag. Jetzt meine Frage: Wir wollen es gerne nochmal versuchen - schwanger zu werden. Nur was passiert dann. Da ich in Elternzeit bin, mich selbst vertrete und dann geht das nicht mehr. [Ich bin 41 Jahre und Erzieherin im offenen Ganztag.] Ich vermute, ich werde direkt wieder rausgenommen. Aber wie werde ich dann bezahlt? Mein Zusatzvertrag läuft bis zu den Sommerferien. Werde ich danach wieder wie vorher bezahlt. Also das Gehalt vom Hauptvertrag? Und wieviel bekommt man dann später an Elterngeld? Das gleiche wie beim ersten Kind oder weniger oder gar mehr? Es wäre toll, wenn mir einer da weiterhelfen kann. Mit freundlichen Grüßen Nicole
Hallo, wenn Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten bekommen Sie den Lohn, den Sie jeweils ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB
cube
Immer das, was du aktuell bzw. Vertragsgemäß bekommen würdest. Also aktuell den Lohn aus der TZ während EZ. Mit Ende der EZ dann das, was du gemäß Ursprungsvertrag bekommen würdest. Aber aufpassen: BV geht nur, wenn du auch eine Kinderbetreuung im Umfang der vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden hättest. Soll heißen: wenn ab Sommer die EZ beendet ist und ein VZ-Vertrag wieder greift, müsstest du im Zweifel eben auch eine entsprechende Betreuung für dein Kind nachweisen können. Verlass dich nicht darauf, dass du defintiv eines bekommst. Das EG berechnet sich dann ganz normal aus den letzten 12 Monaten. Das kann dann eine Mischung aus den 2 unterschiedlichen Gehältern sein oder - je nach dem, wann der ET ist - nur aus dem VZ-Gehalt.
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