Simone...
Hallo Ich bin in einem unbefristetem Arbeitsverhältnis im Einzelhandel angestellt,das erste Jahr hatte ich ein BV vom Arzt bekommen und habe dann 2 weitere Jahre Elternzeit genommen. Müsste mir nicht für diese 3 Jahre mein Urlaub zu stehen? Er hat mir weder mitgeteilt das er den Urlaub kürzt oder streicht. Ich bat ihn mir diesen auszuzahlen und seine Antwort darauf war, das mir kein Urlaub in dieser Zeit zu steht. Ich bitte um Hilfe. Vielen Dank LG
Hallo, § 17 BEEG Urlaub (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Liebe Grüße NB
cube
Der AG kann für die Jahre mit EZ den Urlaubsanspruch pro ganzem Monat EZ um 1/12 kürzen. Dies muss er aber auch vorher mitteilen. Für die Zeit des BV´s und der MuSchu-Zeiten (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) darf er jedoch nicht kürzen.
Mitglied inaktiv
Auszahlen geht sowieso nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Für jeden Monat in reiner Elternzeit erwirbt man in der Regel keinen Urlaubsanspruch. Der Anspruch aus den Monaten mit BV und im Mutterschutz bleibt erhalten bis in Folgejahr der Rückkehr aus der EZ
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