bin mit dem 3 Kind in der Elternzeit schwanger habe aber noch ein jahr elternzeit,bekomme ich mutterschutzgeld
von Lorena1 am 18.04.2016, 23:55
bin mit dem 3 Kind in der Elternzeit schwanger habe aber noch ein jahr elternzeit,bekomme ich mutterschutzgeld
von Lorena1 am 18.04.2016, 23:55
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2016
Wenn Du noch im Angestelltenverhältnis bist, wovon ich ausgehe, sonst wärst Du ja nicht in EZ... dann musst Du die EZ zum Tag vor dem Mutterschutz beenden und ja, dann bekommst du Mutterschutzgeld. LG Lilly
Mitglied inaktiv - 19.04.2016, 08:59
Hallo, Ich habe eine Tochter (7Monate) und bin jetzt wieder Schwanger. Ich wollte meine Elternzeit vorzeitig beenden da meine neue Mutterschutz quasi am 07.02.24 beginnt das ich wieder volles Gehalt bekomme. Jetzt zu meiner Frage reicht es aus einen Antrag selber zu schreiben und dem Ag zu geben und wann sollte ich das am besten tun, kurz vorher a...
Hallo, ich bin im 2 Jahr Elternzeit meines Sohnes. Ich hab einen teilzeit in Elternzeit Vertrag bei meinem Arbeitgeber unterschrieben und hätte am 1.9 anfangen müssen. Jetzt bin ich jedoch erneut schwanger und mein Arzt hat mir direkt ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich hab zwar den unterschriebenen Vertrag aber ja noch nicht wieder gearbeite...
Hallo;) In 5 Wochen endet meine Elternzeit und ich sollte wieder Teilzeit arbeiten gehen.Jetzt hatte ich gestern das Gespräch auf der Arbeit und wurde wieder voll eingeplant in der Arbeitsplanung.Jetzt habe ich heute erfahren ,dass ich schon in der 14.Woche schwanger bin.In unserer Firma bekommt man sofort ein Beschäftigungsverbot.Meine Frage ist ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 13.04.24. wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde und dies meinem Arbeitgeber melde, würde ich dann ab dem 14.04.24 wieder automatisch in meinen alten Arbeitsvertrag rutschen? Wahrscheinlich läuft es direkt auf ein Beschäftigungsverbot hinaus (Erzieherin). Würde ich dann direkt mein volles Gehalt im Beschäft...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe Elterngeld auf ein Jahr genommen und Elternzeit auf 2 Jahre. Wir wünschen uns ein zweites Kind und ich würde gerne wissen, wie es ist, wenn ich erneut schwanger werde. Da ich in dem zweiten Jahr Elternzeit kein Elterngeld bekomme, bekomme ich in dieser Zeit vom Arbeitgeber als auch von der Krankenkasse kein Geld? ...
Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Szenario. Mein Sohn ist im April 2023 geboren, ich habe noch Elternzeit bis April 2025. In der Schwangerschaft mit meinem Sohn bin ich von meinem Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe meinen Vollzeitlohn erhalten. Mein Elterngeld läuft nun im April 2024 aus und ich wurde von meinem A...
Guten Tag, mein Sohn ist geboren am 9.8.23 und Elterngeld beziehe ich für ein Jahr. Allerdings bin ich in Elternzeit bis Januar 2025. mein Mann und ich möchten jetzt noch ein Kind bekommen. Wie verrechnet sich das Elterngeld wenn ich dieses Jahr noch entbinde sprich November oder Dezember ? Könnten Sie mir das beantworten.
Hallo ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Hab ab dem 2. Jahr 40% gearbeitet und nach der Elternzeit läuft mein 100% Vertrag wieder. Jetzt bin ich 3 Monate vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Ich komme ins Beschäftigungsverbot. Wie sieht es nun finanziell aus? Bekomm ich nun das Geld von den 40% oder mein volles 100% Gehalt?
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist jetzt 2 Jahre geworden. Ich habe 3 Jahre Elternzeit. Ich arbeite nun den dritten Monat bei einer anderen Firma Teilzeit in der Elternzeit. Dies hat mein erster Chef auch erlaubt. Stunden Hauptarbeitgeber:20std/Woche Dieser Vertrag ruht bis März 2025 Stunden Nebentätigkeit in Putzfirma: laut Vertrag:...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet im Juli 2024 und ich bin aber bereits wieder schwanger. Der Mutterschutz beginnt Anfang Oktober. Ich würde gerne meine Vollzeitstelle bis dahin wieder aufnehemen die ich vor meiner ersten SS hatte. Am liebsten würde ich die Elternzeit verkürzen und ab Juni schon anfangen um mein elterngeld aufzub...