Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Schwanger BV

Frage: Elternzeit und Schwanger BV

elawald

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Hallo, meine Elternzeit endet im August 2022, nun bin ich erneut schwanger und der Termin ist im November. Da ich beim Zahnarzt in der Prophylaxe arbeite, komme ich direkt wieder ins Beschäftigungsverbot. Wie mache ich das am besten um für mich finanziell das beste raus holen zu können? Einfach die Elternzeit auslaufen lassen und dann sagen "ätschti bätsch ich bin schwanger" empfinde ich als unfair. Ich weiß gerade echt nicht wie ich und vor allem wann ich mit meinen Chef reden soll. Können Sie mir Tipps geben, wie ich am besten vorgehen kann, aber auch finanziell gut raus komme? Liebe Grüße Ela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie beenden die EZ und informieren vorher den AG über die SchwS. Der Prüft, ob er Sie umsetzt oder ein BV ausspricht. Liebe Grüße NB


mellomania

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du meldest die schwangerschaft und der aG muss er neut prüfen, ob er überhaupt ein bv ausspricht. du hast sicherlich schon vereinbart in welchem umfang du nach der ez wieder arbeitest, also wie dein kind1 betreut ist? wenn der AG erneut ein bv ausspricht, was nicht sein muss, dann erhältst du im bv das, was du arbeiten würdest.


Mitglied inaktiv

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Deine Elternzeit darfst du nicht vorzeitig beenden, um dann in ein BV zu gehen. Das ist verboten. Und du musst ab August dann eine Vollzeit Betreuung nachweisen können, damit du ein "Vollzeit BV" und somit dein altes Gehalt wieder bekommst. Wolltest du in TZ wieder einsteigen, dann bekommst du auch nur das Gehalt.


elawald

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Da ich vorher schon in Teilzeit (25std) gearbeitet habe. Würde sich von der Arbeitszeit nichts ändern. Betreuung habe ich auch, ab August. Also lasse ich die Elternzeit normal auslaufen und gehe natürlich vorher mit dem Chef ins Gespräch und er entscheidet dann wie es weitergeht?


Dojii

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Ja genau. Der Arbeitgeber muss erst mal prüfen ob er nicht eine sichere Arbeitsstelle für dich hat. Nur wenn er die nicht anbieten kann, kann er dich ins BV schicken.


elawald

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Ok, da ich ihn schon letztes mal angeboten habe in die Verwaltung zu gehen und er gesagt hat, dafür sei zu "teuer" gehe ich davon aus, das ich ins BV gehe. Aber das werde ich ja dann sehen. Mein Plan wäre eigentlich gewesen die Elternzeit zu verlängern um die Eingewöhnung in Ruhe zu machen, nun ist die erneute Schwangerschaft dazwischen gekommen. Dann schau ich mal was der Chef sagt.


elawald

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Eine Frage habe ich noch! Wenn ich meinen Arbeitgeber jetzt mitteilen das ich schwanger bin, gilt dann automatisch nach der Elternzeit der Kündigungsschutz? Tut mir leid für die vielen Fragen, aber mir geht so viel durch den Kopf. Was wäre wenn etc.


Mitglied inaktiv

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Ja der Kündigungsschutz gilt natürlich


Mitglied inaktiv

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Ja der Kündigungsschutz gilt natürlich


Ani123

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Finanziell ist es das Beste, wenn sie die EZ regulär beenden (vorzeitig beenden und ins BV gehen geht nicht). Informieren Sie ihren AG bereits vorher über die neue Schwangerschaft, so hat er Zeit um die Gefahrenprüfung zu machen und auch um zu schauen, wie er ihre Stelle weiter besetzen möchte. Wenn er meinen mutterschutzkomformen Arbeitsplatz für sie hat spricht er das BV aus, welches ab den 1. Tag nach der EZ gilt. Wenn er einen mutterschutzkomformen Arbeitsplatz hat treten sie den ab den 1.Tag nach der EZ an. Meldet sich ihr AG nicht gehen sie am 1. Tag wie gewohnt zur Arbeit und stellen ihre Arbeitskraft zur Verfügung. Sie schreiben, dass sie, wenn sie nicht schwanger wären, ihre EZ verlängert hätten um in Ruhe ihr Kind einzugewöhnen. Wie machen sie es, wenn sie arbeiten sollen? Wer gewöhnt in dem Fall ihr Kind ein? Bedenken Sie, dass ihr AG das BV von heute auf morgen aufheben kann. Können sie das umsetzen, besonders in der Zeit der Eingewöhnung? Falls das nicht geht sollten sie, wie geplant, ihre EZ verlängern. Finanziell bedeutet es Einbußen, dafür haben sie zeitliche Sicherheit. Wie alt ist ihr erstes Kind? Wie lange sind sie in EZ?


elawald

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mein Mann würde dann die Eingewöhnung übernehmen. Mein Sohn wird im August 2 Jahre und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen.


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