Hallo Frau Bader, ich habe einen bis Ende diesen Jahres befristeten Vertrag an der Hochschule als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Mein ET ist der 16.4. Jetzt hat mein Institutsleiter mir angeboten, nach dem Mutterschutz nochmal für ein halbes Jahr (halbtags) wiederzukommen, also einen neuen Vertrag bis Ende nächsten Jahres zu machen. Dieses Angebot würde ich sehr gerne annehmen. Nun zu meinen Fragen: 1) Mein Institutsleiter möchte am liebsten direkt mit mir ab dem 1.7. einen Halbtagsvertrag machen. Was wären die Vor- und Nachteile gegenüber Elternzeit nehmen und halbtags arbeiten? 2) Würde das für den Arbeitgeber einen Unterschied machen oder nur für mich (ich bräuchte Argumente für eine Diskussion...)? 3) Kann man auch bei einem Halbtags-Vertrag Elternzeit nehmen, so dass ich auf jeden Fall Erziehungsgeld beantragen könnte? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Nicole
Mitglied inaktiv - 26.11.2001, 11:01