Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, nach meiner 3 jährigen Elternzeit möchte ich im Januar wieder in meiner alten Firma anfangen zu arbeiten. Allerdings nicht wie bisher ganze Tage, sondern nur 25 bis 30 Stunden. Mein Arbeitgeber weiß dies bereits - auch, daß ich (natürlich) vormittags meines Sohnes wegen arbeiten möchte (wichtig zu erwähnen: Ich bin alleinerziehend). Alternativ schlug ich ihm vor, 2,5 Tage zu arbeiten (auch wichtig: habe niemanden, der 5 Tage mittags auf meinen Sohn aufpassen könnte; 2 Mittage ließe sich noch überbrücken) Beide "Wünsche" stießen leider auf wenig Zuspruch - ich weiß zwar, daß es mir rechtlich zusteht, von ganzen auf halbe Tage zu kürzen, und mir auch entsprechend ein Arbeitsplatz gestellt werden muß - aber habe ich auch ein Recht zu sagen, WANN ich diese Stunden arbeiten möchte? Oder kann mein Arbeitgeber mich dazu verpflichten, auch Nachmittags meine Stunden zu arbeiten? Alternativ zu sagen, ich müsse mir was anderes suchen??? BITTE helfen Sie mir bei dieser Misere weiter - ich weiß langsam nicht mehr, wo mir der Kopf steht - dieses Problem und außerdem kein Kindergartenplatz in Aussicht - so langsam wächst mir alles über den Kopf....!! Vielen Dank im voraus! Viele Grüße, Barbara Wilhelm
Hallo, leider haben Sie keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Verringerung der Arbeitszeit, wenn er länger als 6 Monate in einem Betrieb beschäftigt ist, das Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte (abzüglich der Auszubildenden) hat und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis grundsätzlich unverändert fortbesteht, außer dass die wechselseitigen Hauptpflichten wie die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Entgeltpflicht des Arbeitgebers für die Elternzeit entfallen. Endet nun die Elternzeit, leben diese Hauptpflichten automatisch wieder auf und Sie müssen wieder arbeiten und der Arbeitgeber das Gehalt wieder zahlen. Der Einsatzort nach der Elternzeit bestimmt sich nach den arbeitsvertraglichen, betrieblichen und tarifvertraglichen Bestimmungen (sofern ein solcher Anwendung findet). Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sie nach den Bestimmungen, die in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt sind wieder einsetzen muss. Steht also in Ihrem Arbeitsvertrag, dass Sie als Sekretärin der Geschäftsleitung eingestellt werden und fehlt eine sogenannte Öffnungsklausel, dass Sie auch auf anderen vergleichbaren und ihren Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplätzen im Unternehmen eingesetzt werden können, dann muss der Arbeitgeber Sie auf dem alten Arbeitsplatz als Sekretärin der Geschäftsleitung einsetzen. Ist ihre Tätigkeit im Arbeitsplatz nicht so konkret umschrieben und/oder findet sich dort eine solche Öffnungsklausel, dann können Sie auch auf einem anderen Arbeitsplatz beschäftigt werden.
Mitglied inaktiv
Nein, das Recht hast du leider nicht. Deine Chancen auf deine "Wunschzeiten" verbessern sich, wenn in euerm Betrieb öfter zu solchen Zeiten gearbeitet wird. Allerdings geben viele AG solche "unfreundlichen" Arbeitszeiten vor, um sich ihrer Arbeitnehmer zu entledigen. Wenn du nämlich deine Vollzeitstelle nicht ausfüllen kannst und auch nicht in Teilzeit zu seinen Vorgaben, dann müsstest du kündigen... Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Fr. Bader, habe ich nach der Elternzeit einen Anspruch auf eine Teilzeitstelle (z.B. halbtags) bei meinem Arbeitgeber? Gibt es da ein Gesetz? Wo kann ich das nachlesen? MfG, engelchen
Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten. Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz. Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG
Mein Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben. Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig. Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse