Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und neue Schwangerschft

Frage: Elternzeit und neue Schwangerschft

sternchen1410

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Hallo ich bin seit Dez. für ein Jahr in Elternzeit. Vor wenigen Wochen sind wir in ein anderes Bundesland gezogen. Nun habe ich dem Arbeitgeber eine Kündigung zum 31.12 geschickt, da ich mir ja aufgrund des Umzuges dann eh eine andere Arbeitsstelle suchen muß. Mal so rein theoretisch: Was wäre wenn ich jetzt in dem noch halben Jahr Elternzeit wieder schwanger werden würde?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dann haben Sie den Vertrag trotzdem beendet u haben keine Möglichkeit mehr, EZ zu nehmen Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Dann bist du trotzdem zum 31.12. deinen Job los (und damit auch das Mutterschaftsgeld und die Möglichkeit weitere Elternzeit zu nehmen) Gruß Sabine


sternchen1410

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Ok. aber wie würde es dann für mich weiter gehen?


SumSum076

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Du bekämst ab dem 01.01. bis zum Mutterschutzbeginn ALG1. Im Mutterschutz selbst - das weiß ich nicht. Und nach der Geburt gäbs Elterngeld. Das Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz. Je mehr Monate mit ALG zwischen dem 1. Geburtstag vom 1. Kind und dem Mutterschutzbeginn fürs 2. Kind desto geringer das Elterngeld. Elternzeit im eigentlichen Sinne gibt es nicht, aber eine Freistellung vom Arbeitsamt. Wie es da mit der Krankenversicherung aussieht, weiß ich leider auch nicht. Gruß Sabine


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