Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und gegen Ende wieder schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und gegen Ende wieder schwanger

Melanie348

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Hallo Frau Bader, auf Anraten von ihnen stelle ich die Frage neu: Meine 3 Jährige Elternzeit endet im Oktober.Sollte ich wieder gegen Ende schwanger werden,müsste meine Chefin mir auch eine Teilzeitstelle anbieten,da mehr als 15 AN beschäftigt sind und ich diese Stelle auch mehr als 3 Monate durchführen könnte?Oder muss sie mir "nur" meine Vollzeitstelle anbieten nach der Elternzeit? Danke schon im Voraus für eine Rückmeldung!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die TZ-Stelle nach der EZ hat doch eigentlich nichts mit der neuen SchwS zu tun. Ja, muss Sie Ihnen anbieten, wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat und keine wichtigen Gründe entgegenstehen Liebe Grüße NB


Melanie348

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Vielen Dank für die Antwort. Nein die eventuell neue Schwangerschaft hat an sich nichts damit zu tun, aber sollte Ende der Elternzeit und Beginn des neuen Mutterschutzes kurz nacheinander erfolgen, dann würde z.B. keine 3 Monate "Arbeiten" möglich sein. Sollten aber folgende Voraussetzungen gegeben sein wie: -ich Bsp. Nobember, Dezember und Januar arbeiten können -das Unternehmen mehr als 15 AN beschäftigen - wirtschaftlich möglich (keine Insolvenz) - ich länger als 6 Monate im Unternehmen angestellt bin Muss meine Chefin mit eine TZ ermöglichen bzw. sollte Sie mir ermöglichen oder?


Sternenschnuppe

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Sollte sie und muss sie. Was sie aber nicht muss und das ist das womit die Chefs dann ihre Angestellten zur Kündigung treiben : Die Arbeitszeiten den Betreuungszeiten anpassen. Das ist reine Kulanz. Kläre also erst die Arbeitszeiten und dann sage dass Du schwanger bist.


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