Amyyyk
Guten Tag Fr. Bader, Wie schon oft gefragt in diesem Forum geht es bei mir um die Elternzeit und das Elterngeld, ich tue mich ziemlich schwer damit. Folgende Situation : Ich möchte gerne 24 Monate nach der Geburt meiner Tochter zuhause bleiben (damit falls nötig auch verlängert werden kann, da arbeitgeber Verlängerung nach 18 Monaten wohl nicht zustimmt) und in den ersten 18 Monaten auch nicht arbeiten gehen, da wir erst dann unseren Kitaplatz erhalten, es ist mir also auch anders gar nicht möglich. Mein Partner ist Selbstständig und arbeitet Vollzeit, kann keine Elternzeit in Anspruch nehmen, da es aus zeitlichen Gründen einfach nicht geht. Nach 18 Monaten würde ich gerne wieder in Teilzeit arbeiten gehen um mir etwas dazu zu verdienen. Nun habe ich hin und her überlegt welche Möglichkeiten ich habe um 18 Monate Geld zu erhalten. Besteht denn die Möglichkeit in den ersten Lebensmonaten meines Kindes: zBsp. 1 -2 Lebensmonat Basiselterngeld 3-4 Lebensmonat Elterngeldplus 5-14 Lebensmonat Basiselterngeld 15-24 Lebensmonat Elterngeldplus Zu beantragen? Wäre das denn sinnvoll? Eine Andere Variante fällt mir derzeit nicht ein, vielleicht gibt es auch eine andere Möglichkeit? Ich weiß auch nicht ob mir die zusätzlichen 2 Monate für alleinstehende zustehen oder nicht, da mein Partner nicht die Möglichkeit hat unsere Tochter zu betreuen. Ich wäre sehr Dankbar für Tipps und Ratschläge, vielen Dank im Vorfeld.
Hallo, Sie können nur zwölf Monate nehmen, wobei die Monate mit Mutterschaftsgeld angerechnet werden. Sie haben somit de facto in den meisten Fällen zehn Monate. Die können Sie als Basis Elterngeld oder als Elterngeldplus nehmen und können dies für jeden Monat neu entscheiden. In Ihrer Rechnung sind viel zu viele Monate angesetzt. Liebe Grüße NB
Suomi
Die zusätzlichen Monate stehen nur Alleinerziehende zu. Wenn der Partner vermeintlich keine Zeit für Elternzeit und die Erziehung des Kindes hat, ist das kein Grund warum man als Mutter die zusätzlichen Monate bekommen sollte.
Mitglied inaktiv
Du kannst nur 12 Monate verteilen. Die beiden Partnermonate verfallen einfach, wenn dein Partner kein Elterngeld beziehen kann
Mitglied inaktiv
12 Monate wären Monat 1 bis 6 Basis und die restlichen 6 Monate als EG plus - 12 egplus Monate wäre Elterngeld bis 18. Lebensmonat
Wurzelwurm
Ich frage mich immer wieder, wie es passieren kann, bei all den guten Erklärungen im Netz, dass jemand tatsächlich denkt er bekommt quasi doppeltes EG, nur weil er Basiselterngeld und EG Plus mischt. Du hast 12 Monate Basiselterngeld, davon musst du, je nach tatsächlichem Geburtstag die ersten 2 oder 3 Monate Basiselterngeld beantragen (da der Mutterschutzlohn dort mit angerechnet wird). Dann hast du also entweder noch 10/9 Monate Basiselterngeld oder 20/18 Monate EG plus. Und nicht UND! Du kannst zwar nach Belieben "mischen", aber es müssen am Ende der Rechnung immer 12 Monate Basiselterngeld sein.
Mitglied inaktiv
Und auch die Mär, dass Elternzeit erst nach Mutterschutz beginnt und auch das man 24 Monate Elterngeld bekommt, eben solange man zuhause bleiben will
SumSum076
Probier doch mal hier deine Verteilungswünsche aus: https://familienportal.de/familienportal/meta/egr Wie schon von anderen gesagt, die 2 Monate für Alleinerziehende stehen euch nicht zu. Viele Grüße
Bone
Um EG zu beziehen muss dein Mann keine EZ nehmen. Er muss lediglich glaubhaft machen, das er in mindestens 2 Lebebsmonaten nicht mehr wie 32 Std die Woche arbeitet. Dann kann er EG beziehen, was aber mit dem Einkommen verrechnet wird. Die 300 € Basis-EG bleiben ihm aber. Deshalb steht dir auch keibe 14 Monate EG zu. Sondern nur 12 Monate. Den dein Mann könnte theoretisch, will aber nicht. Anders wenn du Alleinerziehend wärst oder ein Härtefall vorliegen würde.
Ani123
Die ersten 2-3 Monate sind Basis-EG, weil da der Mutterschutz reinfällt. Danach (ab 3. oder 4. Monat) kann EGplus bezogen werden. Das entspricht die Hälfte vom Basis-EG. Bei 3 Monaten Basis-EG bleiben 9 Monate über, das entspricht 18 Monate EGplus. Die gehen bis zum 21. Monat. Das EG kann auch anders aufgeteilt werden, wie z. B. 6 Monate Basis-EG und 12 Monate EGplus. Somit EG bis zum 18. Monat. EZ können sie unabhängig davon 24 Monate melden und bei Bedarf ohne Zustimmung des AG verlängern. TZ in EZ können sie mit Zustimmung des AG arbeiten. Sollte ihr AG ablehnen können sie TZ in EZ bei einem anderen AG arbeiten, insofern ihr Haupt-AG dem zustimmt. Alternativ haben sie Anspruch auf ALG1, allerdings nur in der Höhe indem sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und nur so lange, wie sie wirklich ohne Arbeit sind. Die Agentur wird versuchen, dass sie TZ in EZ bei einem anderen AG tätig werden. Unter bestimmten Bedingungen können sie das EGplus in Basis-EG umwandeln lassen, um damit z. B. im 18. Monat eine Einmalzahlung über das verbliebene EGplus (welches z. B. bis zum 21. Monat beantragt wurde) zu bekommen. Gehalt wird mit EG verrechnet.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Damen und Herren, Situation: Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25. Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder be ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin der Vater. Ich habe fast zwei Jahre gearbeitet, dann wurde meine Frau schwanger und hat unseren Sohn geboren. VET ist am 22. Juli 2024, sie hat am 19. Juli 2024 entbunden. Meine Frau hat keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld beantragt. Sie erhält Mutterschaftsgeld. Sie ist nach ihrem Mutterschutz so ...
Guten Tag zusammengefasst ich bin von 2023-2026 in Elternzeit. 2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch. somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben