Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Elterngeld

Frage: Elternzeit und Elterngeld

Amyyyk

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Guten Tag Fr. Bader, Wie schon oft gefragt in diesem Forum geht es bei mir um die Elternzeit und das Elterngeld, ich tue mich ziemlich schwer damit. Folgende Situation : Ich möchte gerne 24 Monate nach der Geburt meiner Tochter zuhause bleiben (damit falls nötig auch verlängert werden kann, da arbeitgeber Verlängerung nach 18 Monaten wohl nicht zustimmt) und in den ersten 18 Monaten auch nicht arbeiten gehen, da wir erst dann unseren Kitaplatz erhalten, es ist mir also auch anders gar nicht möglich. Mein Partner ist Selbstständig und arbeitet Vollzeit, kann keine Elternzeit in Anspruch nehmen, da es aus zeitlichen Gründen einfach nicht geht. Nach 18 Monaten würde ich gerne wieder in Teilzeit arbeiten gehen um mir etwas dazu zu verdienen. Nun habe ich hin und her überlegt welche Möglichkeiten ich habe um 18 Monate Geld zu erhalten. Besteht denn die Möglichkeit in den ersten Lebensmonaten meines Kindes: zBsp. 1 -2 Lebensmonat Basiselterngeld 3-4 Lebensmonat Elterngeldplus 5-14 Lebensmonat Basiselterngeld 15-24 Lebensmonat Elterngeldplus Zu beantragen? Wäre das denn sinnvoll? Eine Andere Variante fällt mir derzeit nicht ein, vielleicht gibt es auch eine andere Möglichkeit? Ich weiß auch nicht ob mir die zusätzlichen 2 Monate für alleinstehende zustehen oder nicht, da mein Partner nicht die Möglichkeit hat unsere Tochter zu betreuen. Ich wäre sehr Dankbar für Tipps und Ratschläge, vielen Dank im Vorfeld.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können nur zwölf Monate nehmen, wobei die Monate mit Mutterschaftsgeld angerechnet werden. Sie haben somit de facto in den meisten Fällen zehn Monate. Die können Sie als Basis Elterngeld oder als Elterngeldplus nehmen und können dies für jeden Monat neu entscheiden. In Ihrer Rechnung sind viel zu viele Monate angesetzt. Liebe Grüße NB


Suomi

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Die zusätzlichen Monate stehen nur Alleinerziehende zu. Wenn der Partner vermeintlich keine Zeit für Elternzeit und die Erziehung des Kindes hat, ist das kein Grund warum man als Mutter die zusätzlichen Monate bekommen sollte.


Mitglied inaktiv

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Du kannst nur 12 Monate verteilen. Die beiden Partnermonate verfallen einfach, wenn dein Partner kein Elterngeld beziehen kann


Mitglied inaktiv

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12 Monate wären Monat 1 bis 6 Basis und die restlichen 6 Monate als EG plus - 12 egplus Monate wäre Elterngeld bis 18. Lebensmonat


Wurzelwurm

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Ich frage mich immer wieder, wie es passieren kann, bei all den guten Erklärungen im Netz, dass jemand tatsächlich denkt er bekommt quasi doppeltes EG, nur weil er Basiselterngeld und EG Plus mischt. Du hast 12 Monate Basiselterngeld, davon musst du, je nach tatsächlichem Geburtstag die ersten 2 oder 3 Monate Basiselterngeld beantragen (da der Mutterschutzlohn dort mit angerechnet wird). Dann hast du also entweder noch 10/9 Monate Basiselterngeld oder 20/18 Monate EG plus. Und nicht UND! Du kannst zwar nach Belieben "mischen", aber es müssen am Ende der Rechnung immer 12 Monate Basiselterngeld sein.


Mitglied inaktiv

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Und auch die Mär, dass Elternzeit erst nach Mutterschutz beginnt und auch das man 24 Monate Elterngeld bekommt, eben solange man zuhause bleiben will


SumSum076

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Probier doch mal hier deine Verteilungswünsche aus: https://familienportal.de/familienportal/meta/egr Wie schon von anderen gesagt, die 2 Monate für Alleinerziehende stehen euch nicht zu. Viele Grüße


Bone

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Um EG zu beziehen muss dein Mann keine EZ nehmen. Er muss lediglich glaubhaft machen, das er in mindestens 2 Lebebsmonaten nicht mehr wie 32 Std die Woche arbeitet. Dann kann er EG beziehen, was aber mit dem Einkommen verrechnet wird. Die 300 € Basis-EG bleiben ihm aber. Deshalb steht dir auch keibe 14 Monate EG zu. Sondern nur 12 Monate. Den dein Mann könnte theoretisch, will aber nicht. Anders wenn du Alleinerziehend wärst oder ein Härtefall vorliegen würde.


Ani123

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Die ersten 2-3 Monate sind Basis-EG, weil da der Mutterschutz reinfällt. Danach (ab 3. oder 4. Monat) kann EGplus bezogen werden. Das entspricht die Hälfte vom Basis-EG. Bei 3 Monaten Basis-EG bleiben 9 Monate über, das entspricht 18 Monate EGplus. Die gehen bis zum 21. Monat. Das EG kann auch anders aufgeteilt werden, wie z. B. 6 Monate Basis-EG und 12 Monate EGplus. Somit EG bis zum 18. Monat. EZ können sie unabhängig davon 24 Monate melden und bei Bedarf ohne Zustimmung des AG verlängern. TZ in EZ können sie mit Zustimmung des AG arbeiten. Sollte ihr AG ablehnen können sie TZ in EZ bei einem anderen AG arbeiten, insofern ihr Haupt-AG dem zustimmt. Alternativ haben sie Anspruch auf ALG1, allerdings nur in der Höhe indem sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und nur so lange, wie sie wirklich ohne Arbeit sind. Die Agentur wird versuchen, dass sie TZ in EZ bei einem anderen AG tätig werden. Unter bestimmten Bedingungen können sie das EGplus in Basis-EG umwandeln lassen, um damit z. B. im 18. Monat eine Einmalzahlung über das verbliebene EGplus (welches z. B. bis zum 21. Monat beantragt wurde) zu bekommen. Gehalt wird mit EG verrechnet.


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