Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Elterngeld (etwas länger)

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und Elterngeld (etwas länger)

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Hallo Fr. Bader, ich habe für 1 Jahr Elternzeit bei meinem AG beantragt das am 20.05.2010 enden wird. Nun ist unser 2. Wunschkind unterwegs. Der errechnete ET ist am 26.04.2010. Nun zu meinen Fragen: 1. Ich befinde mich da noch in Elternzeit, was passiert mit dem Monat EZ? 2. Berechnet sich das EG vor meiner 1. Entbindung oder werden da die 12 Monate nach meiner 1. Entbindung gerechnet? Noch eine zusätzliche Frage: Ich habe hier gelesen, das man, wenn man so wie ich nur 1 Jahr EZ beantragt hat, keinen Anspruch auf Verlängerung hat, sprich die letzten 2 Jahre verloren seien und man nur EZ nehmen kann bis zum Vollendeten 3 Lebensjahr des 2. Kindes. Deute ich das nun richtig, dass ich jetzt so oder so nur 3 Jahre beantragen kann? Vielen Dank Lg Bianca


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. 2. Die letzten 12 Mo., in denen Sie voll gearbeitet haben Liebe Grüsse, NB


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