patba
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich Elternzeit/Teilzeit: Angenommen, ich nehme für mein Kind zunächst 12 Monate Elternzeit, nutze danach die "Brückenteilzeit" nach TzBfG für 2 Jahre, und möchte dann noch einmal für 24 Monate Elternzeit nehmen bzw. Eltern-Teilzeit nach BEEG beanspruchen. 1. Ginge das bzw. ist das sinnvoll? 2. Bliebe dann der Anspruch auf meine ursprüngliche Vollzeitstelle erhalten? Oder habe ich nach dem zweiten EZ-Abschnitt nur Anspruch auf den Umfang der Brückenteilzeit? Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe und freue mich auf Ihre Antwort. Mit bestem Dank und herzlichen Grüßen
Hallo, das würde ich mit dem Arbeitgeber klären. Grundsätzlich würde ich erst mal die Elternzeit nehmen und dann die Brücken Teilzeit. Aber das hängt eben vom Arbeitgeber ab. Möglich ist beides. Liebe Grüße NB
chrissicat
Ja, das würde gehen. Die Brückenteilzeit ist ja eine befristete(!) Stundenreduzierung, d.h. du hast anschließend wieder Anspruch auf eine Vollzeitstelle. Die Frage ist nur, warum möchtest du dies so machen? Bedenke, dass du den Kündigungsschutz nur während der Elternzeit hast, nicht aber während der Brückenteilzeit. Bitte denke auch daran, dass du dich für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen musst. Wenn du "erstmal nur" 1 Jahr Elternzeit beantragst, kannst du dann nicht einfach verlängern, wenn du es dir anders überlegt hast. Bzw. mit Zustimmung des Arbeitgebers geht das natürlich schon.
patba
Vielen Dank für Ihre/Eure Antworten! Mein Problem ist, dass ich mich für den „Bindungszeitraum“ bereits festgelegt habe (1 Jahr EZ), nun aber vorerst doch noch nicht in Vollzeit zurückkehren kann. In diesem Fall ist ja die Zustimmung des AG nötig, um die Eltern(Teil)zeit zu verlängern - und ich bezweifle, dass ich diese bekomme. Deshalb überlege ich, ob es nicht sicherer ist, es über das TzBfG zu machen und die restliche EZ einfach später zu verbrauchen…
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