hallo frau bader,
zu meiner situation. ich habe am 3.7.2014 mein zweites kind bekommen. ich habe 2 jahre elternzeit beantragt. jetzt ist das so das ich anfang april 2016 das letzte mal elterngeld bekomme aber die elternzeit endet ja erst anfang juli 2016.
meine frage ist jetzt: wenn ich mein kind ab april 2016 in die kiga gebe darf ich dann schon arbeiten gehen? wenn ja wie viele stunden?
und ist mein arbeitgeber verpflichtet mir arbeit so zur Verfügung zu stellen das das mit den öffnungszeiten des kindergartens übereinstimmt?
was ist wenn mein arbeitgeber mir keine verfügbare arbeit geben kann?
lg nadine
von
nadine90
am 05.01.2015, 13:36
Antwort auf:
elternzeit und arbeiten
Hallo,
in der Elternzeit dürfen Sie mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu 30 h pro Woche arbeiten.
Wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine betriebliche Gründe dagegen stehen, auch beim Arbeitgeber selber. dann soll der Arbeitgeber zwar Rücksicht nehmen auf private Belange, ein Anspruch auf bestimmte Zeiten gibt es jedoch nicht.
Sie haben dann die Möglichkeit, mit Zustimmung des Arbeitgebers bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2015
Antwort auf:
elternzeit und arbeiten
Hallo,
in der Elternzeit dürfen Sie mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu 30 h pro Woche arbeiten.
Wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine betriebliche Gründe dagegen stehen, auch beim Arbeitgeber selber. dann soll der Arbeitgeber zwar Rücksicht nehmen auf private Belange, ein Anspruch auf bestimmte Zeiten gibt es jedoch nicht.
Sie haben dann die Möglichkeit, mit Zustimmung des Arbeitgebers bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nici
am 05.01.2015, 16:33