emre
Hallo Frau Bader, ich habe die Möglichkeit, im 2. Jahr meiner Elternzeit bei zwei verschiedenen Arbeitgebern eine Nebentätigkeit zu beginnen. Es wären insgesamt wahrscheinlich 450 Euro oder weniger an Dazuverdienst. Wie sieht es in diesem Fall mit der Rente aus? Während der Elternzeit wird mir ja der Rentenanspruch des durchschnittlichen Arbeitnehmers angerechnet. Wenn ich nun in so geringem Verdienst zu arbeiten beginne, verliere ich damit dann diesen (relativ hohen) Anspruch für einen sehr geringen? Wie wäre es, wenn ich etwas mehr als 450 Euro verdienen würde (z.B. 480 Euro)? Danke Ihnen im Voraus!
Hallo, es wird auf jeden Fall pauschal etwas für die Kindererziehungszeiten angerechnet. Ansonsten kommt es darauf an, ob man sich hat befreien lassen oder nicht. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/03_haeufige_fragen/10_minijobs_node.html Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Ich bin zur Zeit Krankenpflegeschülerin und habe drei Jahre Elternzeit genommen. Meine Tochter ist jetzt bald sechs Monate alt und ich würde gerne ein bis zwei Wochenenden im Monat in meinem alten Beruf (Altenpflegerin) arbeiten gehen. Jetzt wollte ich gerne wissen, ob ich bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten darf, ohne die alte Stelle kündigen z ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin jetzt seit 17 Tagen in Elternzeit :-), vorher beim AA ohne Leistungsbezug gemeldet. Nebenbei würde ich jetzt gerne paar Euros dazuverdienen. Meine Idee wäre, von Bekannten, Verwandten usw. die Videos auf DVD brennen und dafür einen gewissen Betrag pro DVD verlangen. Müsste ich das anmelden? Wäre doch ein Nebenj ...
Hallo Grau Bader, meine Frage bezieht sich auf http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=76522 Sie sagten, wegen Urheberrecht aufpassen. Was ist aber, wenn ich für jemanden eine TV-Sendung oder Film aufnehme, weil diejenigen keinen VHS-oder DVD Recorder haben, und dafür Geld bekomme? Muß ich da auch aufpassen wegen Urheberrecht? ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit