Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich benötige einen Rat von Ihnen. Ich habe Zwillinge (am 12.06.2003 geboren) und meine Elternzeit bis zum 30.09.05 beantragt. Ich wollte bei meinem Arbeitgeber ab Oktober wieder anfangen, aber in einer anderen Abteilung. Habe ein Diplom "nebenbei" erworben und dachte, mit einem Versetzungsantrag hätte ich gute Chancen. Aber nix ist. Ich werde "gerne nach meiner Elternzeit auf meiner alten Station wieder zurückerwartet". Aber das schaffe ich doch mit 3 Schichten und Ki-gartenkindern gar nicht. Nun habe ich gehört, dass man bei Zwillingen die Elternzeit verlängern kann bzw. übertragen. Wie geht das, was ist zu beachten und einzuhalten und wie lange ist dies möglich? Oder ist eine Verlängerung auf die normale Zeit von 3 Jahren sinnvoller, oder erst mal auf 2,5 Jahre? Ich weiß nicht weiter. Es ist zwar noch Zeit bis Oktober, aber die geht schnell. Soll ich meine Elternzeit verlängern? Oder neu bewerben woanders? Wie ist die Kündigungsfrist dann während der Elternzeit? Oder noch mal nachfragen und nerven?. Ich brauche bitte Ihren Rat! Vielen Dank! LG Diana mit Sarah und Leon
Hallo, Sie können pro Kind ein Jahr (mit Zustimmung des AG) hinten an die 3 Jahre dran hängen, also insgesamt 5 Jahre nehmen. Ansonsten haben Sie bei der Kündigung das Problem der Sperre und der Frage, ob Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, wie verhält es sich, wenn ich meine Elternzeitnicht verlängern kann. Kann ich kündigen, und wenn ja wann mit welcher Frist, damit ich nicht mehr arbeiten gehen muss bzw. kann. Erhalte ich gleich Arbeitslosengeld, oder werde ich für 3 Monate gesperrt? Mein Mann ist die Woche über auf Monatge, und ich stehe mit den 2 Mäusen allein da, brauche also irgendeine Lösung. Nur welche? Können sie mir bitte einen Rat geben??? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Diana mit Sarah und Leon
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Guten Tag Ich habe eine Frage zum Thema Elternzeit. Ich habe zwei Kinder und bin nun wieder schwanger. 1. Kind Beginn Mutterschutz 05.09.2013 Geburt 27.10.2013 Ende Elternzeit regulär 26.10.2016 2. Kind Beginn Mutterschutz 19.01.2016 Geburt 11.03.2016 Ende Elternzeit 10.03.2016 Die verbleibenden 9 Monate von dem 1. Kind wurden m ...
Guten Tag, mein Sohn ist 2014 geboren und ich hatte bis zum 2 Geburtstag bei meinem Hauptarbeitgeber Elternzeit. nun arbeite ich wieder dort. Ich bin am überlegen ob ich nächstes Jahr noch ein Jahr "Elternzeit" nehmen möchte. Da ich kein gutes Verhältniss zu meinem Chef habe und bereits wegen "Sonderurlaub nach dem Gesetzt zur Stärkung des Ehrenam ...
Hallo, Muss ich das dritte Jahr Elternzeit bei meinem neuem Arbeitgeber schriftlich übertragen lassen? Ich habe es bei meinem alten Arbeitgeber noch nicht eingefordert oder angemeldet und würde es gerne beim neuen Arbeitgeber zwischen dem Vierten und sieben Lebensjahr nehmen wollen. Ich möchte kein Versäumnis erleben bzw nicht dass das dritte ...
Hallo wir haben zwei Söhne (geboren Im Mai 2015 und im Januar 2018) Für den kleineren hat mein Mann drei jahre Elternteilzeit mit 30 Wochenstunden in Anspruch genommen. Für den großen gar keine Elternzeit. Im elternzeitantrag für unseren jüngeren Sohn hatten wir aber geschrieben,dass wir die 12 Monate,die übertragen werden können, übertragen möchte ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in der Elternzeit mit unserem zweiten Kind. Die Elternzeit vom ersten Kind habe ich damals wegen der erneuten Schwangerschaft vorzeitig beendet. Ich würde gerne jetzt die restliche Elternzeit vom ersten Kind an die Elternzeit von dem zweiten Kind hinten anhängen. Darf der Arbeitgeber meinen Antra ...
Mein 1. Kind ist im Juli 2015 geboren. Somit wurde mir ja automatisch die Elternzeit die ich nicht genommen habe, bis zum 8. Lebensjahr übertragen. Nun habe ich aber die Elternzeit von Kind 1 bei AG "Alt" genommen, während der Elternzeit für Kind 2 dann bereits bei AG "Neu" gearbeitet und schlussendlich dann die Elternzeit durch Aufhebungsvert ...
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Liebe Frau Bader, meine Tochter ist vor dem 01.07.2015 geboren und ich habe für sie 12 Monate Elterngeld in Anspruch genommen. (Damals im Studentenstatus, deswegen keine Elternzeit bei einem AG beantragt.) Nun möchte ich Antrag auf Übertragung von 10 Monaten Elternzeit in mein aktuelles Arbeitsverhältnis stellen. Ist das möglich? AG sagt nei ...
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