Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit-Teilzeitarbeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit-Teilzeitarbeit

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Hallo, meine Tochter ist am 20.8.07 geboren und ich habe vor, ab dem 1.9. wieder arbeiten zu gehen. Elternzeit hatte ich bis zum 1.9. beantragt. Ich möchte zunächst Teilzeit arbeiten - mindestens bis meine Tochter 3 ist. Nun habe ich ein Problem. Stimmt es, dass der Chef nicht verpflichtet ist, mich Teilzeit arbeiten zu lassen? Wäre es denn möglich die Elternzeit auf drei Jahre nachträglich zu verlängern und dann Teilzeit zu beantragen und auch zu arbeiten? Kann man die Elternzeit im nachhinein noch verlängern? Wo muss man den Antrag stellen?? Beim Arbeitgeber und noch bei einer anderen Stelle? Vielen Dank Nicole


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Da Sie nur ein Jahr beantragt haben muss der AG einer Verlängerung zustimmen 2. Es kommt darauf an, ob Ihr Betrieb mehr als 15 AN hat und der TZ betrieblich nichts entgegensteht Liebe Grüsse, NB


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