Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit-Tausch mit Papa

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit-Tausch mit Papa

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe im Juli 03 bei meinem AG 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich möchte auch nicht mehr in diesen Betrieb zurückkehren. Nun würde ich gerne eine neue Stelle zum 01.07. beginnen und mein Mann möchte in Elternzeit gehen. Ich würde dann natürlich bei meinem alten AG kündigen. Ist es möglich, dass mein Mann auch jetzt noch in Elternzeit gehen kann? Wenn ja, welche Vorraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir helfen könnten und bedanke mich bereits jetzt dafür. Lara-C.


Mitglied inaktiv

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Der Papa kann jederzeit in EZ gehen, ob Du selbst noch in EZ bist oder nicht ist egal. Das geht seit 2001 auch parallel. Er muß es einfach nur 8 Wochen vor Antritt mitteilen (nicht beantragen). Ab wann, wie lange (am besten genaues Datum). Viele Grüße Désirée


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