Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für Papa

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit für Papa

frauholle2000

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Dehr geehrte Frau Bader, leider ist ein Überblick mit der Elternzeit nicht ganz so einfach hinzubekommen... Ich würde jetzt mal gerne zusammenfassen wie mein Mann und ich das Ganze geplant haben. Zumindest würde das Ganze so funktionieren, wie wir die ganze Sache verstanden haben. Vielleicht könnten Sie uns dann zustimmen bzw. uns verbessern. Mit Elternzeit meine ich immer auch die gleichzeitige Auszahlung von Elterngeld. Mein Mann und ich würden gerne die 14 Monate in Anspruch nehmen. Da ich ja 2 Monate nach der Geburt in Mutterschutz bin, handelt es sich ja eigentlich nur noch um 12 Monate (10 für mich und 2 für meinen Mann). Da ich noch soviel Resturlaub habe, würde ich diesen gerne direkt nach meinem Mutterschutz nehmen. Ich würde hier dann genau 4 Wochen nehmen und dann anschließend meine Elternzeit. Dann habe ich, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, nur noch Anspruch auf 9 Monate. Den einen Monat, den ich durch meinen Urlaub verloren habe, könnte dann mein Mann nehmen. Mein Mann würde dann also 3 Monate in Elternezit gehen und ich nur 9. Da ich nur Anspruch auf Elternezeit im 1. Lebensjahr meines Kindes habe, kann ich nur noch 9 Monate nehmen. Oder wäre es trotzdem möglich, dass ich 10 Monate nehme? Ich möchte aber auf jeden Fall den Resturlaub nach der Geburt in Anspruch nehmen. Mein Mann würde dann bei seinen 3 Monaten 1 Monat parallel zu mir in Elternzeit gehen und 2 Monate alleine auf den Kleinen aufpassen. Somit wäre unser Kind in den ersten 14 Monaten von mindestens einem Elternteil zuhause betreut. Darf mein Mann überhaupt noch im 13. und 14. Monat die Elternzeit in Anspruch nehmen? Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie haben zusammen 14 Monate, die können Sie verteilen wie Sie möchten. Nur die MG – Monate werden immer der Mutter angerechnet. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Kannst Du kurz erklären warum Du Dir unbedingt den Urlaub auszahlen lassen willst ? Das macht das ganze recht kompliziert. Nehm doch nach dem Mutterschutz Deine 10 Monate, beziehungsweise beantrag an Geburt, das mit dem Mutterschaftsgeld rechnen die eh gegen und lasse Dir dann den Urlaub ausbezahlen. Oder Du nimmst Monat 1-11 , Dein Mann 12,13,14 , in 12 nimmst Du Deinen Urlaub.


frauholle2000

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Ich kann mir den Urlaub leider nicht ausbezahlen lassen. Leider verfällt dieser auch zum 31.12.2013. Deshalb müsste ich ihn direkt nach meinem Mutterschutz nehmen. Oder eben schon davor. Aber das möchte ich nicht. Aber wenn ich das richtig verstehe, ist es doch prinzipiell so möglich. Ich hab Monat 1-2 Mutterschutz, dann Monat 3 Urlaub, dann 4-12 Elternzeit und mein Mann geht 13 und 14 in Elternzeit und irgendwann zwischen 4 und 12 noch den einen Monat Elternzeit .


Sternenschnuppe

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Wenn Du in Elternzeit bist verfällt der nicht. Wann soll denn das Kind kommen ? Oder endet Dein Vertrag ?


frauholle2000

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Ich bin Beamtin. Hab mich bei uns in der Geschäftsstelle erkundigt. Da es sich um angesparten Urlaub aus dem Jahr 2009 handelt, verfällt dieser zum 31.12.2013. Außer mir ist es bis dahin nicht mehr möglich; ihn zu nehmen (z. B. wenn ich arbeitsunfähig werden würde). Mein Kleiner soll am 5.10. kommen. Es würde sich also um den Dezember handel, in dem ich meinen Urlaub nehmen würde.


Sternenschnuppe

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Achso, dass Du Beamtin bist habe ich dann überlesen, sorry, da sind ja ganz andere Bestimmungen. Da kenne ich mich nicht aus. Vor dem Mutterschutz kannst Du den nicht nehmen ? Wenn Dein Mann allerdings eh gerne 3 Monate nimmt, dann verschenkt ihr dadurch ja auch nix an Elterngeld. Von daher würde Deine Rechnung oben auch aufgehen. Ist nur sehr unüblich.


Mitglied inaktiv

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Was ihr halt bedenken müßt, ist das Elternzeit/Elterngeld und Mutterschutz verschieden gerechnet werden. Heißt, Du hast nach der Geburt 8 Wochen Mutterschutz. Elterngeld wird aber nach Lebensmonaten gerechnet. Und 8 Wochen Mutterschutz sidn eben keine glatten zwei Monate Elterngeld. Da Elterngeld aber nur für ganze Monate gezahlt wird, könnte das unter Umständen zum Problem werden. Ich würde also nicht direkt nach dem Mutterschutz Urlaub nehmen, sondern erst den nächsten Monat Elterngeld "glattmachen". Danach kann dann dein Mann seien Elterngeld-Bezugsmonate nehmen. Die Frage ist, was machst du mit der verschenkten Elternzeit? Oder willst du Eltern-Teilzeit machen? Weiß ja nicht ob das bei Beamten anders gerechnet wird, aber Arbeitnehmer müssen sich für die ersten 2 Jahre festlegen, damit sie das 3te Jahr ohne Zustimmung des AG auch zu einem späteren Zeitpunkt nehmen dürfen. Die 3 Jahre stehen dabei jedem Elternteil zu, und man darf bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld-Bezug - so jedenfalls bei normalen Arbeitnehmern. Ehrlich gesagt, ich weiß ja nicht wann die Geburt ansteht. Aber ich würde versuchen den Urlaub vorher zu nehmen oder ihn vorher auszahlen zu lassen. Eben mit der Begründung das dir ansonsten zu große Nachteile entstehen.


SumSum076

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Warum hast du nur Anspruch auf 1 Jahr Elternzeit? Und ich würde klären lassen, ob der angesparte Urlaub wirklich verfällt! (und ich behaupte, normale Personalstellen haben von Elternzeit nur bedingt Ahnung! Was sagt die Gewerkschaft?) Was für ein Urlaub ist das denn? (und welches Bundesland?) Denn selbst normaler Resturlaub vom Vorjahr darf nicht verfallen. Gruß Sabine


frauholle2000

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Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Leider bin ich wohl auch etwas missverstanden worden. Mein Mann möchte gerne 3 Monate in Elternzeit gehen. Außerdem möchte ich ja meine Urlaub im Dezember nehmen und zwar im Anschluss an meinen Mutterschutz. Im Dezember sind noch so viele Feiertage, da bietet es sich nunmal an die Zeit bis zum Beginn des 4. Lebensmonates unseres Kindes mit meinen Urlaubstagen auszufüllen. Mir war lediglich nur nicht klar, ob dieser Monat, den ich quasi "verliere" dann meinem Mann zugesprochen werden kann. Aber das ist ja scheinbar möglich, wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe.


SumSum076

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Doch, das ist schon möglich, aber sehr ungewöhnlich. Beim Elterngeld sollte es keine Probleme geben, wenn ihr darauf achtet, die Elterngeldmonate an die Lebensmonate anzupassen. Stimmen die nicht überein, wird dein Lohn mit deinem Elterngeld verrechnet (beim Mann jeweils auch). Und bei der Elternzeit. Dein Urlaub wird auf deine Elternzeit angerechnet. Wenn du aber eh nur 1 Jahr Elternzeit insgesamt machen möchtest, ist das ja auch nicht schlimm. Gruß Sabine PS: Würde trotzdem den Verfall des Urlaubes checken. Das BEEG wird da eigentlich sehr Arbeitnehmerfreundlich ausgelegt.


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