Sassi89
Hallo Frau Bader, ich hab da mal eine Frage... mein Freund ist derzeit Arbeitssuchend und bekommt keine Leistungen durch mein Gehalt. Kann er die ersten 2 Monate Elternzeit mit mir nehmen, wenn er aber Ende des 2. Monats einen neuen Job anfängt? Unsere Tochter wurde am 29.01.20 geboren und er würde dann Februar und März Elternzeit nehmen. Damit würde er ja die 300€ bekommen, nur was ist jetzt wenn er am 25.03.20 seinen neuen Job (39std. die Woche) anfängt? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Saskia
Hallo, EZ bedeutet hier nur, dass er in der Zeit kein ArbGeld 1 bekommt. Ansonsten MUSS er mind. zwei Lebensmonate nehmen, sonst kann er kein EG bekommen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Dein Mann hat keine Elternzeit, weil kein AG. Er kann Hausmann mit EG bezug sein. Dauer in Lebensmonaten 29.01.-28.02 und 29.02-28.03
Sassi89
Ja das meinte ich auch, das er Elterngeld beantragt, ich wusste nur nicht wie sich das verhält, da er ab 25.03.20 einen neuen Job anfängt. Also kann er für Februar und März das Elterngeld beantragen?
Felica
Er muss halt das Einkommen im März angeben. Und darf im Schnitt nicht über 30 std die Woche kommen. Was er wohl eher nicht wird bei 4 Tagen. Ist aber auch u gewöhnlich das ein Job so vom Datum her startet.
Dojii
Da er nur 300 EUR Mindestsatz bekommt ist es sogar egal, was er in den vier Tagen im März verdient. Wichtig ist eben nur, dass er nicht mehr als 30 Stunden im Wochenschnitt des Lebensmonats arbeitet - aber das ist bei vier Arbeitstagen gar nicht möglich. Von daher passt alles.
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